Hallo,
ich hab vor einiger Zeit etwas bestellt, eine neue Festplatte. Die war leider ziemlich lang nicht lieferbar und eigentlich auf Lager. Laut Support hat mir die letzte zufällig einer gerade weggeschnappt - das war Pech. Dass allerdings die Nachlieferung so lang dauern würde, haben beide Seiten, also ich und Händler nicht gewusst. Leider musste ich 4 Wochen warten. Ich bin allerdings kurzfristig beruflich wegbeordert worden in die Schweiz. Prompt war keiner zu hause, um die Nachnahme anzunehmen und auch der Zettel ging irgendwie "verschütt". Das hängt damit zusammen, dass bei uns neuerdings immer mal was aus den Briefkästen gefischt wird.
Meine Schwester war "beauftragt", nach meiner Post zu schauen und ein gelber Zettel war nicht darunter. Somit ist das Paket bei DHL eingelager worden und nach 7 oder 8 Tagen ging es wieder zurück zum Händler.
Da ich dachte, dass sich das ganze mittlerweile nach 6 Wochen in Wohlgefallen aufgelöst hat, habe ich mir gleich eine Festplatte im Ort (Laden) gekauft, da ich jetzt ohnehin nicht länger warten konnte.
Das ganze ist recht ungünstig gelaufen, ich dachte mir, wenn doch noch etwas ankommt, schicke ich es einfach binnen der 14 Tage zurück.
Nun schreibt der Händler mir per Mail, er hätte doppelte Kosten, da die Nachnahme nicht von mir angenommen wurde und er nun 2fachen Versand bezahlen müsse. Ich sei verpflichtet, ihm die Versandkosten von insgesamt 22 Euro (so hoch??? Normal hatte ich inkl. Nachnahme nur 8 Euro in der Rechnung per Email stehen) zurückzuerstatten.
Also mir kommt das komisch vor. Ich habe ihm eine Antwort geschrieben, dass es sehr unglücklich gelaufen ist und ich das Paket wegen der langen Lieferzeit ohnehin zurückgesandt hätte. Nun hat er sich nicht mehr gemeldet.
Das ganze ist natürlich extrem ärgerlich und ungünstig gelaufen.
Was sagt ihr dazu? Hat ein Händler oder Absender wirklich so viele Kosten zu tragen, wenn die Nachnahme nicht angenommen wird und von DHL zurückbefördert wird an den Absender?
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Wie sieht es denn eigentlich aus?
Ist es nicht Sache eines gewerblichen VERkäufers an PRIVATkunden für die Aushändigung der Ware an den Kunden zu sorgen? Ich dachte, mal so was gelesen zu haben, dass bei so einem Verkauf alles Händlersache wäre, bis der Kunde die Ware in der Hand hält.
Von daher hast Du-weil Benachrichtigung weg etc.- gar keine Kenntniss von der Zustellung/Sendung an Dich. Wenn dem so ist, dann können sich DHL und Händler um die Kosten der Doppezustellung streiten aber Dich in Ruhe lassen. Er hätte Dich ja anmailen/anrufen können, dass die Ware nun vorhanden sei und an Dich rausgeht etc.. Das wird bei guten Firmen übrigens durchaus so gemacht.
Aber lese Dich mal in die Richtung schlau. Bei den Lieferfristen von "Lagerware" würde ich ihn ansonsten zu den Portoforderungen fragen, ob er noch alle Federn am Hut hat, Dich um den Scheiß noch anzugehen, anstatt Dir 'ne Packung Pralinen zu schicken, damit Du nicht unter seinem Klarnamen mal in verschiedenen Foren die Vorgänge sachlich schilderst.
Weiterhin sollte man sich mal die Ausführungen von @judge Payne hier mal zu Gemüte führen, da es rechtlich wohl so aussieht, wie er schreibt, und Lieferfristen resp. Vertragsauflösungen/-hebungen ebenso abzulaufen haben, um keine Probs zu bekommen.