Nochmal für alle Begriffsstutzigen zum Mitmeißeln:
Es ist in Deutschland gesetzlich geregelt, dass derjenige, der einen Anspruch zu haben glaubt, in der Beweislast steht. Dies wird regelmäßig dann erforderlich, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid erlassen und diesem widersprochen wurde.
Kann der Kläger diesen Beweis nicht erbringen oder folgt das Gericht seinen Ausführungen nicht, kann er sich seinen "Anspruch" sonstwohin stecken.
Der Beklagte muss NICHT beweisen, dass kein Anspruch besteht! Und er macht sich auch nicht strafbar, indem er den Anspruch des Klägers bestreitet - selbst wenn das Gericht feststellen sollte, dass der Anspruch tatsächlich zu Recht besteht.
So, nun ist alles gesagt. Wenn Du, einsamemausi, trotzdem gerne für nichts und wieder nichts Geld überweist, erfährst Du meine Bankverbindung gerne per PN.