O.g. Firma hat mir eine Rechnung von fast 100 Euro gestellt, weil ich angeblich einen Schnell-Download-Service geordert habe. Ich kann mich aber gar nicht daran erinnern. Wo kriegen die meine Adresse und meine Email her?
Danke!
Elisabeth George
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Nochmal für alle Begriffsstutzigen zum Mitmeißeln:
Es ist in Deutschland gesetzlich geregelt, dass derjenige, der einen Anspruch zu haben glaubt, in der Beweislast steht. Dies wird regelmäßig dann erforderlich, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid erlassen und diesem widersprochen wurde.
Kann der Kläger diesen Beweis nicht erbringen oder folgt das Gericht seinen Ausführungen nicht, kann er sich seinen "Anspruch" sonstwohin stecken.
Der Beklagte muss NICHT beweisen, dass kein Anspruch besteht! Und er macht sich auch nicht strafbar, indem er den Anspruch des Klägers bestreitet - selbst wenn das Gericht feststellen sollte, dass der Anspruch tatsächlich zu Recht besteht.
So, nun ist alles gesagt. Wenn Du, einsamemausi, trotzdem gerne für nichts und wieder nichts Geld überweist, erfährst Du meine Bankverbindung gerne per PN.