der eventuelle gerichtliche Mahnbescheid aber nicht,kommt der,was dann?
Es gibt auf diesen Mahnbescheiden (gesehen habe ich so ein Teil selbst noch nicht) ein Feld, was man ankreuzen muss (Widerspruch), damit man dem Gericht mitteilt, dass die Forderung zu unrecht besteht.
Dann ist wieder der an der Reihe, der den gerichtlichen Mahnbescheid bestellt hat, zu beweisen, dass seine Forderung zu recht besteht. Dies muss er dann auf dem Gerichtsweg klären. Dazu reicht es aber nicht etwas zu behaupten, man muss dann auch "gerichtsfeste" Beweise beibringen.
http://www.mahnung-online.de/mahnbescheid.htm