Wird die Anmeldung bewiesen,dann ist das Betrug und eine Strafsache
Quatsch! Was sollte daran Betrug sein, wenn ich mich mit meinen echten Daten auf der Seite eingeloggt hätte und mich später nicht daran erinnern könnte? Wären die Daten falsch, wäre es unter Umständen Betrug (und ggf. Urkundenfälschung).
Die Tatbestandsmerkmale des
§ 263 StGB sind schlicht und einfach nicht erfüllt. Zu bestreiten, dass eine Forderung besteht und berechtigt ist, hat nichts mit Betrug zu tun!
Betrug ist es eher, für eine Leistung kassieren zu wollen, die man niemals erbracht hat.
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