Hallo
Fand kein passendes Brett für mein Anliegen, daher erstmal auf Contra Nepp.
Also, wie schon in der Überschrift geschrieben, werde ich in einem Ebay-Ergänzungskommentar einer Lüge bezichtigt, das ich, zumal unwahr, so nicht stehen lassen möchte.
Der Käufer schickte mir einen Tag nach der Auktion eine Mail, in der er mir mitteilte, dass er gerade im Krankenhaus läge und erst in ca. 7 Tagen das Geld überweisen könne.
Ich habe ihm dann zurückgeschrieben, dass ich mich damit nicht einverstanden erkläre und dass der Artikel für ihn nicht mehr zur Verfügung steht.
Habe dann von der Möglichkeit "Angebot an unterlegene Bieter", Gebrauch gemacht.
Dass das in diesem Fall eigentlich gar nicht anwendbar war, habe ich erst später gelesen.
Auktion ist jetzt also mit neuem Käufer abgewickelt.
Einen Tag später dann noch einige Mails vom Erstkäufer, dass ich ihm mein Paypalkonto nennen soll, damit er mir das Geld sofort via Paypal überweisen kann.
Habe dann meinerseits nochmal auf meine erste Mail hingewiesen und geschrieben, dass er bitte kein Geld überweisen soll, weil wie gesagt, der Artikel nicht mehr zur Verfügung steht.
Frage: Stellt die Formulierung 'Lüge' eine Beleidigung/Verunglimpfung/Rufschädigung oder was auch immer, in juristischem Sinn dar und kann ich somit von Google mit Nachdruck verlangen, bzw. beantragen, dass der Kommentar entweder umformuliert oder sogar ganz gelöscht wird?
[URL=http://imageshack.us][IMG]http://img231.imageshack.us/img231/6503/bewertungskommentaras8.jpg[/IMG][/URL]
[URL=http://g.imageshack.us/img231/bewertungskommentaras8
Gruss, msconfig
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Dann können wir den Käufer hierher einladen.
Ist auch im Sinne von Nickles.
Schon mal Cola unbd Chips holen geh.