Hallo
Fand kein passendes Brett für mein Anliegen, daher erstmal auf Contra Nepp.
Also, wie schon in der Überschrift geschrieben, werde ich in einem Ebay-Ergänzungskommentar einer Lüge bezichtigt, das ich, zumal unwahr, so nicht stehen lassen möchte.
Der Käufer schickte mir einen Tag nach der Auktion eine Mail, in der er mir mitteilte, dass er gerade im Krankenhaus läge und erst in ca. 7 Tagen das Geld überweisen könne.
Ich habe ihm dann zurückgeschrieben, dass ich mich damit nicht einverstanden erkläre und dass der Artikel für ihn nicht mehr zur Verfügung steht.
Habe dann von der Möglichkeit "Angebot an unterlegene Bieter", Gebrauch gemacht.
Dass das in diesem Fall eigentlich gar nicht anwendbar war, habe ich erst später gelesen.
Auktion ist jetzt also mit neuem Käufer abgewickelt.
Einen Tag später dann noch einige Mails vom Erstkäufer, dass ich ihm mein Paypalkonto nennen soll, damit er mir das Geld sofort via Paypal überweisen kann.
Habe dann meinerseits nochmal auf meine erste Mail hingewiesen und geschrieben, dass er bitte kein Geld überweisen soll, weil wie gesagt, der Artikel nicht mehr zur Verfügung steht.
Frage: Stellt die Formulierung 'Lüge' eine Beleidigung/Verunglimpfung/Rufschädigung oder was auch immer, in juristischem Sinn dar und kann ich somit von Google mit Nachdruck verlangen, bzw. beantragen, dass der Kommentar entweder umformuliert oder sogar ganz gelöscht wird?
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[URL=http://g.imageshack.us/img231/bewertungskommentaras8
Gruss, msconfig
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Selbst wenn er nicht im Krankenhaus war (was du nicht beweisen kannst und nur weil das lt. deiner Meinung Ausreden sind) kannst du nicht einen Kaufvertrag einseitig von jetzt auf gleich auslösen.
Eine angemessene Frist zum bezahlen (und hier ist 1 Woche nicht viel) sollte man schon gewähren und es gibt dafür auch bestimmt ein Gesetz, wo die Fristen genannt sind.
Jetzt könnte der Käufer auf Einhaltung des Vertrages bestehen und bei nichterfüllen einen Schadenersatz von dir fordern.
Du hast dich auf alle Fälle nicht richtig und fair gegenüber dem Käufer verhalten.
Und grade wenn man Gewerbemässig unterwegs ist, sollte man schon wissen, was man bei einem Vertrag darf und was nicht.
Zum eigentlichen Frage: Wenn dir das Wort Lüge nicht passt, kannst du ihn bei Ebay melden. Die werden dann den Vorgang prüfen. Dann kann aber auch für dich nach hinten losgehen, wenn 1. es bestätigt wird, das Lüge angemessen ist und 2. Ebay erkennt, wie du dich verhalten hast.