Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Ebay: Werde der Lüge bezichtigt, muss ich das akzeptieren??

msconfig / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo
Fand kein passendes Brett für mein Anliegen, daher erstmal auf Contra Nepp.

Also, wie schon in der Überschrift geschrieben, werde ich in einem Ebay-Ergänzungskommentar einer Lüge bezichtigt, das ich, zumal unwahr, so nicht stehen lassen möchte.

Der Käufer schickte mir einen Tag nach der Auktion eine Mail, in der er mir mitteilte, dass er gerade im Krankenhaus läge und erst in ca. 7 Tagen das Geld überweisen könne.
Ich habe ihm dann zurückgeschrieben, dass ich mich damit nicht einverstanden erkläre und dass der Artikel für ihn nicht mehr zur Verfügung steht.


Habe dann von der Möglichkeit "Angebot an unterlegene Bieter", Gebrauch gemacht.
Dass das in diesem Fall eigentlich gar nicht anwendbar war, habe ich erst später gelesen.
Auktion ist jetzt also mit neuem Käufer abgewickelt.

Einen Tag später dann noch einige Mails vom Erstkäufer, dass ich ihm mein Paypalkonto nennen soll, damit er mir das Geld sofort via Paypal überweisen kann.

Habe dann meinerseits nochmal auf meine erste Mail hingewiesen und geschrieben, dass er bitte kein Geld überweisen soll, weil wie gesagt, der Artikel nicht mehr zur Verfügung steht.


Frage: Stellt die Formulierung 'Lüge' eine Beleidigung/Verunglimpfung/Rufschädigung oder was auch immer, in juristischem Sinn dar und kann ich somit von Google mit Nachdruck verlangen, bzw. beantragen, dass der Kommentar entweder umformuliert oder sogar ganz gelöscht wird?


[URL=http://imageshack.us][IMG]http://img231.imageshack.us/img231/6503/bewertungskommentaras8.jpg[/IMG][/URL]
[URL=http://g.imageshack.us/img231/bewertungskommentaras8

Gruss, msconfig

i.mer msconfig „Ebay: Werde der Lüge bezichtigt, muss ich das akzeptieren??“
Optionen

Eine negative Bewertung ist das Mindeste, was du da verdienst.

Eine Woche ist völlig angemessen. Es wäre schön, wenn der Typ eine gute Rechtschutzversicherung hätte und Schadenersatz wegen Nichteinhaltung verlangen würde.

Wenn du etwa 2-3 Tage Zahlungsfrist einräumst, dann ist die Klausel sowieso sittenwidrig und somit rechtlich irrelevant.

Wegen eines solchen asozialen Verhaltens, wie deins, macht Ebay keinen Spaß.


P.S.: kenne ich gut von einigen Versandhäusern, die auch mal 5 Tage Zahlungsfrist in den Katalogen nennen. Und daher weiß ich auch, dass es zumindest bei gewerblichen VK 14 Tage sind.