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Ebay: Werde der Lüge bezichtigt, muss ich das akzeptieren??

msconfig / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo
Fand kein passendes Brett für mein Anliegen, daher erstmal auf Contra Nepp.

Also, wie schon in der Überschrift geschrieben, werde ich in einem Ebay-Ergänzungskommentar einer Lüge bezichtigt, das ich, zumal unwahr, so nicht stehen lassen möchte.

Der Käufer schickte mir einen Tag nach der Auktion eine Mail, in der er mir mitteilte, dass er gerade im Krankenhaus läge und erst in ca. 7 Tagen das Geld überweisen könne.
Ich habe ihm dann zurückgeschrieben, dass ich mich damit nicht einverstanden erkläre und dass der Artikel für ihn nicht mehr zur Verfügung steht.


Habe dann von der Möglichkeit "Angebot an unterlegene Bieter", Gebrauch gemacht.
Dass das in diesem Fall eigentlich gar nicht anwendbar war, habe ich erst später gelesen.
Auktion ist jetzt also mit neuem Käufer abgewickelt.

Einen Tag später dann noch einige Mails vom Erstkäufer, dass ich ihm mein Paypalkonto nennen soll, damit er mir das Geld sofort via Paypal überweisen kann.

Habe dann meinerseits nochmal auf meine erste Mail hingewiesen und geschrieben, dass er bitte kein Geld überweisen soll, weil wie gesagt, der Artikel nicht mehr zur Verfügung steht.


Frage: Stellt die Formulierung 'Lüge' eine Beleidigung/Verunglimpfung/Rufschädigung oder was auch immer, in juristischem Sinn dar und kann ich somit von Google mit Nachdruck verlangen, bzw. beantragen, dass der Kommentar entweder umformuliert oder sogar ganz gelöscht wird?


[URL=http://imageshack.us][IMG]http://img231.imageshack.us/img231/6503/bewertungskommentaras8.jpg[/IMG][/URL]
[URL=http://g.imageshack.us/img231/bewertungskommentaras8

Gruss, msconfig

Pumbo msconfig „Ebay: Werde der Lüge bezichtigt, muss ich das akzeptieren??“
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Eindeutig ja,

denn -Zitat Wiki- "eine Lüge ist eine Aussage, von der der Sender (der Lügner oder die Lügnerin (in diesem Fall also leider Du @msconfig)) weiß oder vermutet, dass sie unwahr ist, und die mit der Absicht geäußert wird, dass der oder die Hörer sie trotzdem glauben. Dies geschieht meist, um einen Vorteil zu erlangen oder um einen Fehler oder eine verbotene Handlung zu verdecken und so Kritik oder Strafe zu entgehen."

Und genau das machst Du "Raelitätsjustierer" mit dem Bewertungskommentar in dem dummdreist trotz besseren Wissens von "ohne Absprache" und "eigene Zahlungsfrist einräumen" gesprochen wird, obwohl der Käufer Dich davon unterrichtet, dass sich die Zahlung aufgrund höherer Gewalt um ein paar Tage(!) verzögert!

Was willst Du eigentlich hier von uns? Hörst Du Stimmen, die Dir befehlen, erst so 'ne vertragsbrecherische, linke Kacke mit jemanden durchzuziehen und dann rumzujammern, wenn sich der andere halt nicht auf so eine Honktour verarschen lässt und berechtigt rummault anstatt Dich -wie in diesem täterschützenden Staat üblich- dafür noch verbal in Watte zu packen?

Wer sagt uns denn, dass der Hase nicht noch ganz anders gelaufen ist, der 2. Bieter Mammi, Kumpel, Partner war und das Sicherheitsgebot abgegeben hat für ein Angebot, dass dann doch nicht das gewünschte Ergebnis erbrachte? Kraft Deiner Dir selbst verliehenen Autorität sprichst Du mit einem kräftigen "Nö" die Sore zu einem weiteren Verhökerversuch auf diese Weise flott mal Deinem Kumpan zu. Das wär' ein Spaß, oder? Wie würde man denn so was wohl nennen oder so jemanden, der so schäbige Dinge tut? Sicher nicht mit dem bösen Wort mit "L" am Anfang sondern mit dem mit dickem "B", "V" oder auch dem universalen "A"

Aber Du bist ja ein unschuldiges Sonnenscheinchen, dem gaaanz übel mitgespielt wurde. Von daher abwegig.