Hallo in die Runde!
Folgendes Problem:
Ich will meine Wohnung (die eigene ;-)) zwecks Überwachung mit zwei Kameras ausstatten. Ich stecke in der Materie rund um Web- bzw. Überwachungscams bislang überhaupt nicht drin, fange also gewissermaßen bei Adam und Eva an. Welche Hard- bzw. Software (zur Auswertung der Aufnahmen) brauche ich? Ich muß erst mal so eine Art Einkaufsliste zusammenstellen. Dabei würde ich gerne Eure Hilfe in Anspruch nehmen. Vorhanden ist momentan nichts, außer zwei Rechner und ein 4-Port-Router.
1. Die Kameras. Welche Übertragungstechnik? Herkömmliche Webcams mit USB-Anschluß, Anschluß über Lan oder WLan (WLan braucht es eigentlich nicht), gibt es noch andere Möglichkeiten - Infrarot? Welche Marken oder Typen, vielleicht auch Bezugsquellen könnt Ihr mir empfehlen? Überwachung soll tagsüber stattfinden, d.h. aber auch während der Dämmerung, dementsprechend lichtempfindlich müssen die Dinger sein.
2. Die Aufzeichnung. Es sollen Zeiträume von bis zu 10/12 Stunden überwacht werden, da fallen ja automatisch enorme Datenmassen an. Wie zeichne ich so etwas auf? Kommt da ein NAS in Frage - wenn ja, mit welcher Größe? Gibt es andere Verfahren. Wie sind die Kameras mit Bewegungssensoren einzuschätzen, die sich nur dann einschalten, wenn etwas "passiert"? Es wäre gut, wenn der Rechner bei der Aufzeichnung nicht die ganze Zeit laufen müßte.
3. Die Software. Ist spezielle Software zur Auswertung der Aufnahmen erforderlich? - Liegt solche Software der Kamera-Hardware bei? Gibt es intelligente Methoden um einen längeren Zeitraum - wie gesagt, 12 und mehr Stunden - innerhalb einer vertretbaren Zeit von einigen Minuten zu kontrollieren?
So, das wären fürs Erste meine Fragen an Euch. Vielleicht habt ihr ein paar Tipps für mich.
Moderation, falls ich die falsche Rubrik erwischt haben sollte, dann bitte ins richtige Unterforum verschieben.
Danke, Grüße, bis bald
Fotografieren und Filmen 2.960 Themen, 18.403 Beiträge
komisch, ich lese da von "nicht öffentlicher Bereich ... private Wohnung ..."
Und wie in 5.2 steht:
"5.2 Die materiellen Voraussetzungen
Als legitime Zwecke für Videoeinsatz wird in Absatz 1 1. die Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, 2. die Wahrnehmung des Hausrechts sowie 3. die Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke genannt. Die Nummer 1 ist für private Betreiber nicht von praktischer Relevanz.
Bei nicht öffentlich zugänglichen Bereichen kann das Hausrecht den Einsatz von Videoüberwachung praktisch sehr weitgehend rechtfertigen. Selbstverständlich kann auch insofern bzgl. Dritter ein unzulässiger Rechtseingriff vorliegen, was z.B. bei verdeckten Aufnahmen oder bei Eingriffen in besonders geschützte persönliche Bereiche (z.B. Intimsphäre) regelmäßig der Fall ist. Die geltenden Normen zum Schutz des Rechtes am eigenen Bild bzw. des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes im Privatrecht (v.a. §§ 823, 1004 BGB) dürften aber angesichts der überschaubaren Zahl der Betroffenen und der zumeist eindeutig erkennbaren Identität des Inhabers des Hausrechtes ausreichen. Soweit dem Hausrecht unterliegende Flächen öffentlich zugänglich sind und bzw. oder für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind, kann dies nicht mehr gelten. In Einkaufspassagen oder Bahnhöfen ist für die Betroffenen oft nicht erkennbar, wo das Hausrecht beginnt und die öffentliche Sphäre endet. Es kommt darauf an, dass die Passanten durch die öffentliche Zugänglichkeit davon ausgehen können, dass sie nicht in den besonders geschützten (privaten) Bereich einer anderen Person eindringen und sich daher frei bewegen können."
Gruß,
Dirk