Hallo in die Runde!
Folgendes Problem:
Ich will meine Wohnung (die eigene ;-)) zwecks Überwachung mit zwei Kameras ausstatten. Ich stecke in der Materie rund um Web- bzw. Überwachungscams bislang überhaupt nicht drin, fange also gewissermaßen bei Adam und Eva an. Welche Hard- bzw. Software (zur Auswertung der Aufnahmen) brauche ich? Ich muß erst mal so eine Art Einkaufsliste zusammenstellen. Dabei würde ich gerne Eure Hilfe in Anspruch nehmen. Vorhanden ist momentan nichts, außer zwei Rechner und ein 4-Port-Router.
1. Die Kameras. Welche Übertragungstechnik? Herkömmliche Webcams mit USB-Anschluß, Anschluß über Lan oder WLan (WLan braucht es eigentlich nicht), gibt es noch andere Möglichkeiten - Infrarot? Welche Marken oder Typen, vielleicht auch Bezugsquellen könnt Ihr mir empfehlen? Überwachung soll tagsüber stattfinden, d.h. aber auch während der Dämmerung, dementsprechend lichtempfindlich müssen die Dinger sein.
2. Die Aufzeichnung. Es sollen Zeiträume von bis zu 10/12 Stunden überwacht werden, da fallen ja automatisch enorme Datenmassen an. Wie zeichne ich so etwas auf? Kommt da ein NAS in Frage - wenn ja, mit welcher Größe? Gibt es andere Verfahren. Wie sind die Kameras mit Bewegungssensoren einzuschätzen, die sich nur dann einschalten, wenn etwas "passiert"? Es wäre gut, wenn der Rechner bei der Aufzeichnung nicht die ganze Zeit laufen müßte.
3. Die Software. Ist spezielle Software zur Auswertung der Aufnahmen erforderlich? - Liegt solche Software der Kamera-Hardware bei? Gibt es intelligente Methoden um einen längeren Zeitraum - wie gesagt, 12 und mehr Stunden - innerhalb einer vertretbaren Zeit von einigen Minuten zu kontrollieren?
So, das wären fürs Erste meine Fragen an Euch. Vielleicht habt ihr ein paar Tipps für mich.
Moderation, falls ich die falsche Rubrik erwischt haben sollte, dann bitte ins richtige Unterforum verschieben.
Danke, Grüße, bis bald
Fotografieren und Filmen 2.961 Themen, 18.412 Beiträge
Jürgen,
Du kannst sicherlich in Deiner Wohnung machen und tun und filmen und lauschen wie Du willst.
Solange es sich
a) um eine nur von Dir bewohnte Wohnung handelt, die
b) nie jemand anders außer Dir betritt.
Sobald dies nicht mehr der Fall ist, darfst Du weitermachen und -tun, etc., wie Du willst, solange Du die anwesenden Personen darüber aufklärst.
Ein beliebiger Gesetzgeber würde ohnehin nichts tun, eher schon die Exekutive oder spätestens die Judikative.
Deine Meinung und Dein Vorhaben seien Dir unbenommen. Aber wenn eibe16 es "wasserdicht" machen will, kommt er nicht umhin, sich diese Fragen alle zu stellen.
Was - einfach mal so vor mich hinphantasiert - in Deinem Fall passieren könnte:
Du filmst und lauschst und ... so vor Dich hin und jemand, z. B. ein eingeladener Besucher, betritt Deine Wohnung, wird gefilmt und ... und geht wieder.
2 Tage später erzählt ihm einer, daß er ungefragt in Deiner Wohnung gefilmt worden ist. Jetzt ergeben sich 2 Möglichkeiten, wie mit den verletzten Persönlichkeitsrechten umgegangen werden kann:
a) demjenigen ist das Latte; denn die meisten Menschen gehen ja ohnehin sehr lasch mit ihren persönlichen Daten um oder
b) der kriegt ´nen Föhn, rennt zum Anwalt, der wiederum rennt vor Gericht und *schwuppdiwupp* gibt´s ein Urteil, in dem drinsteht, daß Du die Persönlichkeitsrechte eines Bürgers verletzt hast und dafür Zahlemann-und-Söhne machen darfst.
Und dann wirst Du noch so resolut "Nein!" sagen und drauf sch...n, ob da Gesetze bestehen oder nicht: im Tenor des Urteils wird unter´m Strich stehen "Jürgen, auch IN Deiner Wohnung darfst Du ggf. nicht alles machen, was Du willst. Und dieses "ggf." ist hier und heute erreicht."
Wenn Du eine gute Rechtsschutzvers. in Verwaltungsgerichtssachen hast, kannst Du das Spiel bis nach Karlsruhe spielen, allerdings ist die Rechtssprechnung vom BVerG da eindeutig.
Und so theoretisch sind die Fälle mal gar nicht (Stichwort: Aufenthaltsbestimmungsrecht von Minderjährigen durch Handyüberwachung - Argument: "Mein Kind darf ich überwachen wann und wo ich will").
Gruß,
Dirk