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Hilfe beim Thema Wohnraumüberwachung gesucht.

Eibe16 / 49 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo in die Runde!

Folgendes Problem:

Ich will meine Wohnung (die eigene ;-)) zwecks Überwachung mit zwei Kameras ausstatten. Ich stecke in der Materie rund um Web- bzw. Überwachungscams bislang überhaupt nicht drin, fange also gewissermaßen bei Adam und Eva an. Welche Hard- bzw. Software (zur Auswertung der Aufnahmen) brauche ich? Ich muß erst mal so eine Art Einkaufsliste zusammenstellen. Dabei würde ich gerne Eure Hilfe in Anspruch nehmen. Vorhanden ist momentan nichts, außer zwei Rechner und ein 4-Port-Router.

1. Die Kameras. Welche Übertragungstechnik? Herkömmliche Webcams mit USB-Anschluß, Anschluß über Lan oder WLan (WLan braucht es eigentlich nicht), gibt es noch andere Möglichkeiten - Infrarot? Welche Marken oder Typen, vielleicht auch Bezugsquellen könnt Ihr mir empfehlen? Überwachung soll tagsüber stattfinden, d.h. aber auch während der Dämmerung, dementsprechend lichtempfindlich müssen die Dinger sein.

2. Die Aufzeichnung. Es sollen Zeiträume von bis zu 10/12 Stunden überwacht werden, da fallen ja automatisch enorme Datenmassen an. Wie zeichne ich so etwas auf? Kommt da ein NAS in Frage - wenn ja, mit welcher Größe? Gibt es andere Verfahren. Wie sind die Kameras mit Bewegungssensoren einzuschätzen, die sich nur dann einschalten, wenn etwas "passiert"? Es wäre gut, wenn der Rechner bei der Aufzeichnung nicht die ganze Zeit laufen müßte.

3. Die Software. Ist spezielle Software zur Auswertung der Aufnahmen erforderlich? - Liegt solche Software der Kamera-Hardware bei? Gibt es intelligente Methoden um einen längeren Zeitraum - wie gesagt, 12 und mehr Stunden - innerhalb einer vertretbaren Zeit von einigen Minuten zu kontrollieren?

So, das wären fürs Erste meine Fragen an Euch. Vielleicht habt ihr ein paar Tipps für mich.

Moderation, falls ich die falsche Rubrik erwischt haben sollte, dann bitte ins richtige Unterforum verschieben.

Danke, Grüße, bis bald

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Synthetic_codes Eibe16 „Hilfe beim Thema Wohnraumüberwachung gesucht.“
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Also.
1. ist es rechtlich nicht ganz einwandfrei, selbst dann wenn du die eigene wohnung überwachst(klingt unlogisch, aber hey, DU BIST DEUTSCHLAND)
2. Gibt es IP Cameras, die man dan auch vom Internet aus steuern kann.
3. gibt es sogenannte Watchdog software für den PC, d.h. die kamera zeichnet nur auf, wenn sich in ihrem Blickfeld etwas bewegt.

Damit hoffe ich hab ich dir die stichworte geliefert, auf www.gidf.de solltest du noch viel mehr finden, wenn du nach ip camera watchdog etc suchst-

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neanderix Synthetic_codes „Also. 1. ist es rechtlich nicht ganz einwandfrei, selbst dann wenn du die eigene...“
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1. ist es rechtlich nicht ganz einwandfrei, selbst dann wenn du die eigene wohnung überwachst

Was genau soll daran warum "rechtlich nicht ganz einwandfrei" sein?

Volker
Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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dirk42799 neanderix „ Was genau soll daran warum rechtlich nicht ganz einwandfrei sein? Volker“
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dazu s.u.

D.

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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dirk42799 Eibe16 „Hilfe beim Thema Wohnraumüberwachung gesucht.“
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Aaalso, was Du hier vorhast, klingt auch schon nach mehr als "das Keksglas überwachen, damit die Kinder nicht reingreifen". ;-)

Grundsätzlich kannst Du in Deinen Privaträumen installieren, machen und filmen, wie Du lustig bist.
Jetzt das "aber": ...aber nur solange, wie Du keine Rechte anderer damit verletzt.

Sprich: zeichnest Du jemanden gegen dessen Willen auf, machst Du Dich u. U. strafbar.

Daher ist an dieser Stelle entscheidend, was genau Du überwachen willst.
Da Du von Dämmerung sprichst, gehe ich mal von Gebäudeüberwachung oder mindestens Außenüberwachung aus.

Sobald hier ein nicht näher spezifizierbarer Personenkreis gefilmt werden könnte (!), also z. B. öffentliche Verkehrsflächen, solltest Du Dich mal mit Deiner Stadt in Verbindung setzen.

Handelt es sich um ein Firmengelände o. ä. mußt Du z. B. durch Aushänge bekanntmachen, daß dieses Gelände videoüberwacht wird.

Für laienhafte Überwachungen googelst Du einfach mal ein bißchen, da werden entsprechende Systeme rausspringen.

Schon vor gut 6 Jahren konnte ich mit meiner Webcam von Logitech sowas realisieren.
Die mitgelieferte Software hatte eine Art Bewegungserkennung eingebaut und hat dann auch angefangen, aufzuzeichnen; somit wäre hier der Speicherplatzbedarf überschaubar.

Gruß,

Dirk

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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neanderix dirk42799 „Aaalso, was Du hier vorhast, klingt auch schon nach mehr als das Keksglas...“
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Sprich: zeichnest Du jemanden gegen dessen Willen auf, machst Du Dich u. U. strafbar.

Jein.

Einerseits darf er *gebetene* Gäste nicht unbedingt aufzeichnen, jedenfalls nicht, ohne sie darauf hinzuweisen. andererseits wird er sich kaum deswegen srtafbar machen, weil er die Tat des einbrechers (und diesen selbst) aufgezeichnet hat, ohne dass der es bemerkte.

Da Du von Dämmerung sprichst, gehe ich mal von Gebäudeüberwachung oder mindestens Außenüberwachung aus.

Innenraum im dunkeln.

Sobald hier ein nicht näher spezifizierbarer Personenkreis gefilmt werden könnte (!), also z. B. öffentliche Verkehrsflächen, solltest Du Dich mal mit Deiner Stadt in Verbindung setzen.

Nö, sollte er nicht, er sollte das schlicht bleiben lassen, denn die Überwachung öffentlichen Raumes ist generell unzulässig.

Volker
Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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dirk42799 neanderix „ Jein. Einerseits darf er gebetene Gäste nicht unbedingt aufzeichnen,...“
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wie ich - wo ist das jetzt von hier aus gesehen? Oben? Unten? - schon sagte:
wenn auf die Videoüberwachung hingewiesen wird, ist ja alles im grünen Bereich.

(woher weißt Du, daß es um Innenräume geht? Hab ich da was überlesen?)

Was die öffentlichen Verkehrsflächen angeht, stimme ich Dir zu wenn Du das Wort "generell" durch "grundsätzlich" austauschst.
Denn es gibt im Einzelfall abzuwägende Umstände, die auch eine (Teil-)Überwachung öffentlicher Flächen gestattet (wenn z. B. ein Firmeneingang beobachtet werden soll, dessen Eingangsbereich an öffentliche Flächen grenzt). Sicherlich ist es Privaten verboten, gezielt und fokussiert einen öffentlichen Raum zu überwachen.

Es ist schon interessant: wenn Google Earth Fotos vom eigenen Garten machen will, wenn die mit ihren Autos durch die Städte fahren, schlagen alle selbsternannten Datenschützer sofort und m. E. berechtigt Alarm.
Aber wenn sich jemand mit ´ner Webcam verselbständigt, wird das diskussionslos hingenommen.
Vermutlich wohnen hier doch noch mehr Schäubles als angenommen... ;-)

Gruß,

Dirk

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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jueki Eibe16 „Hilfe beim Thema Wohnraumüberwachung gesucht.“
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Zuallererst das sogenannte "Rechtliche": Ich würde mir einen alten großen Hui daraus machen, was da irgendwelche Gesetze sagen.
In meiner Wohnung, in den von mir selbst bewohnten Räumen, mache ich was will ich, wenn ich mir eine Überwachung einbauen will.
Gegen Gesetze und Interessen anderer verstoße ich erst, wenn ich die Aufnahmen öffentlich mache. Punkt.
Zum anderen - hier wurde das Thema der Bewegungs- sensiblen Aufnahmen schon mal erörtert - da ging es zwar um Katzen an einem Teich, sollte aber doch auch für Dich zutreffen:

http://www.nickles.de/c/a3/538104467.htm

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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dirk42799 jueki „Zuallererst das sogenannte Rechtliche : Ich würde mir einen alten großen Hui...“
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Hallo Jürgen,

ganz so einfach ist es leider nicht (was die rechtlichen Rahmenbedingungen angeht).
Datenschutzrechtliche sowie grundrechtliche Bedenken sprechen schlicht und ergreifend dagegen.
In Firmen äußert sich das bei Telefonmitschnitten durch entsprechende Hinweise, bei Videoüberwachungen z. B. durch Hinweisschilder oder -aufkleber.

Und daß Du auch in Deinen eigenen vier Wänden leider nicht alles machen darfst, zeigte folgender (trauriger) Fall:
ein genervter Besitzer einer Werkzeughütte hatte was dagegen, daß da jemand immer vom Nachbargrundstück durch ein Fenster reingeklettert ist und sich dadrin aufhielt.
So hat er ein Nagelbrett unter das entsprechende Einstiegsfenster gelegt.
Der Eindringling hat sich bei seinem nächsten Besuch stark an diesem Nagelbrett verletzt, das Ganze ging vor Gericht.
Die Erklärung des Hüttenbesitzers: meine Hütte, hier darf ich machen, was ich will! zog nicht und er wurde verurteilt.
Analoges wurde auch bei sog. Selbstschußanlagen diskutiert (auf meinem Grundstück hat keiner zu sein, da darf ich den abknallen, wie ich will!). Das Ergebnis leuchtet wohl ein.

Und so ist eben auch Videoüberwachung heikel, denn es könnten - auch wenn alle Mitarbeiter eines Unternehmens ihr Einverständnis geben - unbeteiligte Dritte das Gelände betreten und gefilmt werden.

Nichts anderes greift ja auch - wenngleich etwas extremer - bei den Handyfotos in Umkleidekabinen. Da wird unzulässigerweise ein Bild einer Person gemacht, die das nicht wollte und keine Chance hatte, sich gegen die Erstellung des Bildes zu wehren. Eine Veröffentlichung ist zur Grundrechtsverletzung nicht einmal erforderlich (Stichwort: Recht am eigenen Bild).

Daher rate ich Eibe16, sich auch mit dieser Thematik auseinanderzusetzen.
(auch wenn im privaten Bereich argumentiert werden könnte "wo kein Kläger,...")
Hängt von der eigenen Risikoaffinität ab.

Gruß,

Dirk

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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jueki dirk42799 „Hallo Jürgen, ganz so einfach ist es leider nicht was die rechtlichen...“
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Noch einmal: Nein.
Ob da Gesetze bestehen oder nicht - in den von mir bewohnten Räumen stelle ich so viele Kameras auf und schalte Mikrophone dazu, wie ich es will und ohne jemand zu fragen. ( Es sei denn, einen Politiker oder VW- Manager oder so)
Was will oder kann ein beliebiger Gesetzgeber dagegen tun?
Diese hochtheoretischen Erörterungen sind mir vollkommen gleichgültig.

Das ist die feste Meinung des
Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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Pumbo jueki „Noch einmal: Nein. Ob da Gesetze bestehen oder nicht - in den von mir bewohnten...“
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Da gebe ich @Jüki vollkommen recht.
Es ist natürlich völliger Quatsch, passive Sicherungssysteme mit dem Filemn in der eigenen Wohnung gleichzusetzen. Es ist schon immer so, dass man seine Eigentum NICHT derart absichern darf, dass z.B. Hilfskräfte, die sich bei Gefahr im Verzug daran zu schaffen machen müssen (z.B. Betreten bei Brand, Abschleppen/Wegräumen des KfZ etc.), nicht verletzt oder getötet werden dürfen. Ansonsten: Drauf geschissen auf das ganze Persönlichkeitsrecht-für-Gauner-Trallala. In meiner Bude mach' ich, was ich will und aus (Natürlich muß ich mich auch hier an die Gesetze halten. z.B. ist, glaub' ich, Mord auch zu Hause verboten-Bin mir da jetzt aber nicht ganz sicher, habe ich aber irgendwo gehört)

Allerdings würde es mich schon reizen, meine Karre mit den zünftigen, südafrikanischen Sicherungssystemen auszustatten. So ein beim Abschleppen lassen meines Autos frisch geflämmter Ordnungsamtsarsch, an der Rippe noch leicht rosa, das hätte schon was... oder um 30cm an den Schienbeinen gekürzt.
Macht man natürlich schließlich dann doch nicht, aber träumen darf man ja noch....

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dirk42799 jueki „Noch einmal: Nein. Ob da Gesetze bestehen oder nicht - in den von mir bewohnten...“
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Jürgen,

Du kannst sicherlich in Deiner Wohnung machen und tun und filmen und lauschen wie Du willst.
Solange es sich
a) um eine nur von Dir bewohnte Wohnung handelt, die
b) nie jemand anders außer Dir betritt.

Sobald dies nicht mehr der Fall ist, darfst Du weitermachen und -tun, etc., wie Du willst, solange Du die anwesenden Personen darüber aufklärst.

Ein beliebiger Gesetzgeber würde ohnehin nichts tun, eher schon die Exekutive oder spätestens die Judikative.

Deine Meinung und Dein Vorhaben seien Dir unbenommen. Aber wenn eibe16 es "wasserdicht" machen will, kommt er nicht umhin, sich diese Fragen alle zu stellen.

Was - einfach mal so vor mich hinphantasiert - in Deinem Fall passieren könnte:
Du filmst und lauschst und ... so vor Dich hin und jemand, z. B. ein eingeladener Besucher, betritt Deine Wohnung, wird gefilmt und ... und geht wieder.
2 Tage später erzählt ihm einer, daß er ungefragt in Deiner Wohnung gefilmt worden ist. Jetzt ergeben sich 2 Möglichkeiten, wie mit den verletzten Persönlichkeitsrechten umgegangen werden kann:
a) demjenigen ist das Latte; denn die meisten Menschen gehen ja ohnehin sehr lasch mit ihren persönlichen Daten um oder
b) der kriegt ´nen Föhn, rennt zum Anwalt, der wiederum rennt vor Gericht und *schwuppdiwupp* gibt´s ein Urteil, in dem drinsteht, daß Du die Persönlichkeitsrechte eines Bürgers verletzt hast und dafür Zahlemann-und-Söhne machen darfst.
Und dann wirst Du noch so resolut "Nein!" sagen und drauf sch...n, ob da Gesetze bestehen oder nicht: im Tenor des Urteils wird unter´m Strich stehen "Jürgen, auch IN Deiner Wohnung darfst Du ggf. nicht alles machen, was Du willst. Und dieses "ggf." ist hier und heute erreicht."

Wenn Du eine gute Rechtsschutzvers. in Verwaltungsgerichtssachen hast, kannst Du das Spiel bis nach Karlsruhe spielen, allerdings ist die Rechtssprechnung vom BVerG da eindeutig.

Und so theoretisch sind die Fälle mal gar nicht (Stichwort: Aufenthaltsbestimmungsrecht von Minderjährigen durch Handyüberwachung - Argument: "Mein Kind darf ich überwachen wann und wo ich will").

Gruß,

Dirk

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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jueki dirk42799 „Jürgen, Du kannst sicherlich in Deiner Wohnung machen und tun und filmen und...“
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Ich sagte oben
"Gegen Gesetze und Interessen anderer verstoße ich erst, wenn ich die Aufnahmen öffentlich mache"
Das werde ich den Teufel tun. Also kann auch keiner sagen, sich darauf berufen...
Und da kommt meine zweite Aussage zum Tragen:
"Diese hochtheoretischen Erörterungen sind mir vollkommen gleichgültig"

Solange jedenfalls, bis das Innenministerium behufs der Terroristen- Abwehr nicht seine eigenen Kameras in meine Wohnung einbaut.
Und damit soll es das von meiner Seite auch zu diesem Thema gewesen sein.

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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dirk42799 jueki „Ich sagte oben Gegen Gesetze und Interessen anderer verstoße ich erst, wenn ich...“
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"Und damit soll es das von meiner Seite auch zu diesem Thema gewesen sein."

auch, wenn Du damit falsch liegst?

"Gegen Gesetze und Interessen anderer verstoße ich erst, wenn ich die Aufnahmen öffentlich mache"

Das ist leider falsch. Wenn Du mich - egal wo, egal wann, egal wie - fotografierst (also: gezielt, nicht einer von Tausenden im Fußballstadion) und ich will das nicht, dann verletzt Du damit meine Persönlichkeitsrechte und verstößt gegen (m)ein Recht (auf informationelle Selbstbestimmung).

Ich gebe Dir insofern Recht: wie erfahre ich, daß Du ein Foto von mir gemacht hast, wenn Du es nicht veröffentlichst? Für die Frage der Rechtswidrigkeit Deines Handelns ist das aber unerheblich.
Vergleichbar: Du bringst jemanden um und läßt die Leiche verschwinden. Einen Mord (oder mindestens Totschlag) hast Du begangen. Ob Du bestraft wirst, hängt davon ab, ob die Leiche gefunden wird.

Gruß,

Dirk

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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gelöscht_35042 dirk42799 „ Und damit soll es das von meiner Seite auch zu diesem Thema gewesen sein. auch,...“
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Es ist wirklich erstaunlich, über was sich die Leute den Kopf zerbrechen und die Frage selbst wird einfach nicht beantwortet!!

@Eibe16,

vielleicht so, wie ich es mache!

Hiermit:

http://www.abus-sc.de/silver.econtent/catalog/products/Videoueberwachung/Eyseo-IP-Kameras/Kompaktkameras

Die Kamera hat ein Weitwinkelobjektiv, liefert gestochen scharfe Bilder und arbeiten ab 1,5 Lux. (also etwa bei Kerzenlicht)

Die passende Software ist dabei, die Daten werden komprimiert aufgezeichnet und du kannst Weltweit darauf zugreifen.

Aufgezeichnet wird über einen Bewegungssensor, dessen Empfindlichkeit du einstellen kannst!

Fremdzugriff ist ausgeschlossen, ausser du vergibst Berechtigungen an Personen mit Passwörtern.

Ich habe 2 Kameras im W-LAN-Betrieb ohne jede Störung seit langem laufen.

Über alles andere und kruden Theorien brauchst du dir keinen Kopf zu machen!!

Und zur Information, damit nicht noch mehr wilde Vermutungen angestellt werden, läuft bei mit ein kleine rote Laufschrift für Jedermann sichtbar: Tag und Nacht Videoüberwachung, ferddich...

Ich verwende diese Kameras durch Fenster nach aussen, sind aber eigentlich für die Innenraumüberwachung gedacht.

Hier mal ein Bild gerade gemacht mit einem 3 Watt-LED-Strahler. Etwas hell, es schneit gerade...

http://www.paris-ville.de/web.jpg

Gruß
luttyy

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Nickeline jueki „Noch einmal: Nein. Ob da Gesetze bestehen oder nicht - in den von mir bewohnten...“
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Warum nicht gleich Kameras auf dem Klo installieren, vor allem die weiblich Gäste werden es danken. Auch wenn es der eigene Wohnraum ist, meinst du nicht, daß irgendwo Grenzen sind?

Eure NiNe

Satiren, die der Zensor versteht, werden zu Recht verboten (Karl Kraus)
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mcintyre Nickeline „Warum nicht gleich Kameras auf dem Klo installieren, vor allem die weiblich...“
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Gratulation, das war jetzt mit Abstand der unqualifizierteste Kommentar von allen. Die Grenzen wird der Ersteller schon selbst ziehen und nach wie vor gilt, dass er in seiner Wohnung Kameras und Mikrofone aufstellen kann, so viel er will - entgegen des pseudo-Rechtsverständnis einiger Leute hier.

McIntyre

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gelöscht_35042 mcintyre „Gratulation, das war jetzt mit Abstand der unqualifizierteste Kommentar von...“
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Kann ich wirklich nur bestätigen!

Was jemand in seinen 4 Wänden macht, geht niemand etwas an. Ich erinnere nur mal an Videoaufzeichnungen, wo Babysitter Kinder gequält haben, zum Teil mit Todesfolge.

Einbruch, oder ob die Putzfrau Kleingeld mitgehen lässt, ist ein anders Thema. Es gibt noch hundert andere Gründe, sich sowas zu installieren.

Ich konnte mehrfach Zustellern nachweisen, dass angebliche Paketzustellungsversuche einfach gelogen waren und gar niemand da war!

Wen geht sowas was an? Na klar, dem ewigen Deutschen, der erst einmal im Gesetzbuch nachschaut, ob er denn auch zweimal auf dem Lokus pupsen darf....(fällt demnächst unter Emissionsschutz)

Mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass, wenn ich so eine Frage stelle, ich auch gleichzeitig die Gründe dafür angeben muss...

Gruß
luttyy

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mcintyre gelöscht_35042 „Kann ich wirklich nur bestätigen! Was jemand in seinen 4 Wänden macht, geht...“
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Ich bin ganz deiner Meinung.

Vor allem ärgert mich, dass a) nichts zum Thema geschrieben und b) immer irgendwelche "Belehrungen" geäußert werden, die mit dem Sachverhalt nun gar nichts zu tun haben. Ich erinnere mich an einen Thread in dem ein besorgter Vater fragte, wie er am PC seines minderjährigen Sohnes einen "Internet-Schmuddelfilter" einrichten kann. Da hat es auch Belehrungen und Maßregelungen gehagelt - als ob der Vater seinen Sohn unterdrücken wollte.
Und komischerweise sind oft genau diese belehrenden Personen diejenigen, die sich selbst am wenigsten um die ganze Sache scheren. Denn gerade bei Leuten wie Nickeline würde mich interessieren, ob außer dem sinnlosen Blabla z.B. auch eine aktive Beteiligung gegen Vorratsdatenspeicherung oder das ganze Stasi 2.0-Gehabe der Fall ist. Denn meckern kann jeder, handeln ist da schon was ganz anders. Ich persönlich halte es für wichtiger, seine Kraft und Energie gerade in diese "großen Themen" hineinzustecken, als sich anzumaßen, einem unbescholtenen Bürger irgendwelche subjektiven Grenzen aufzuzählen.

Und in eigener Sache: Ich überwache meine Kellerräume auch per Videokamera mit Bewegungsmelder. Und ich habe dabei weder scheu, noch unrechtsbewusstsein, weil sich dort außer mir oder potentiellen Einbrechern niemand aufhält. Und ein Mal hat sich der ganze Aufwand bereits gelohnt. Ich wüsste nicht, welche Grenzen ich dabei überschritten habe, nur weil ich mein Eigentum effektiv geschützt habe.

Kopfschüttelnd und mit einem "Sorry" fürs ewige OT-Posten,

McIntyre

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jueki gelöscht_35042 „Kann ich wirklich nur bestätigen! Was jemand in seinen 4 Wänden macht, geht...“
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Nun ja, wenn der eine sagt
"Vergleichbar: Du bringst jemanden um und läßt die Leiche verschwinden..."
und ein anderer
"Warum dann nicht gleich den eigenen Vorgarten verminen..."
- alles die logische Folge der Absicht eines unbekannten Bürgers, in seiner eigenen Wohnung eine Kamera aufzustellen, zu betreiben.

Weil wir nun gerade mal heftig am Spinnen sind
- Nun überlege Dir mal, Lutz:
In Deine Wohnung kommt des nachts ein Besucher russischer Nationalität, um Dich von Dich sowieso nur belastenden Dingen zu befreien.
Der bemerkt die Kamera, betrachtet das als Angriff - und schwupps, schon haben wir den Dritten Weltkrieg!

Mal sehen, vielleicht kommen noch ein paar SuperSchlauGesetzestreue daher, denen weitere Analogieen einfallen.

Jaja... wir haben viiiiel zu bedenken.

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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dirk42799 gelöscht_35042 „Kann ich wirklich nur bestätigen! Was jemand in seinen 4 Wänden macht, geht...“
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@McIntyre + luttyy:

Dann mag man nur zu euren Gunsten hoffen, daß diese und ähnliche Aktionen von euch ohne weitere Folgen für euch bleiben (bzw. luttyy hat ja wohl eine Laufschrift gehabt).

Das hat im übrigen nichts mit Pseudo-Rechtsverständnis zu tun.
Sowas lernt man schon im 3. Semester - nein, nicht 3. Semester Häkeln.

Etwas Lesestoff zu dem Thema:
http://www.channelpartner.de/news/222284/index.html
erschreckend passend:
http://de.wikipedia.org/wiki/Video%C3%BCberwachung
und sogar die Hersteller der Hardware äußern sich dazu:
http://www.sanyo-video.de/download/181_CCTV_Rechtliche_Zulaessigkeit.pdf
stellvertretend:
http://lawgical.jura.uni-sb.de/archives/000536.html
hier insb. Abs. 5.2:
https://www.datenschutzzentrum.de/video/videpriv.htm

Gruß,

Dirk

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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jueki dirk42799 „@McIntyre luttyy: Dann mag man nur zu euren Gunsten hoffen, daß diese und...“
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"Die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume wird durch § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt"

Meine Wohnung ist nicht öffentlich zugänglich.

Jürgen
- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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dirk42799 jueki „ Die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume wird durch 6b...“
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das ist richtig.
Aber lies die Links doch erstmal komplett durch.
Danach können wir gerne weitersprechen...

Gruß,

Dirk

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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jueki dirk42799 „das ist richtig. Aber lies die Links doch erstmal komplett durch. Danach können...“
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"Danach können wir gerne weitersprechen..."
Können wir nicht.
Denn ich nehme den Unsinn, den Du hier erzählst, nicht ernst- das ist in meinen Augen nur Geschwätz.
In meiner Wohnung gibt es zum Beispiel für Verbrecher (sprich Einbrecher) keine Persönlichkeitsrechte.
Sollte sich ein Solcher beklagen, durch die Kamera beim Klauen behindert worden zu sein - ich zweifle nicht, das es Richter gibt, die mich dafür bestrafen wollen.
Denn weshalb solltest Du der Einzige sein, der solche -mit Verlaub- dämlichen, weltfremden Behauptungen mit Vehemenz verteidigt?

Jürgen
- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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dirk42799 jueki „ Danach können wir gerne weitersprechen... Können wir nicht. Denn ich nehme...“
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q.e.d.: Du hast nicht richtig gelesen.

In einem der Artikel steht, daß in dem Fall, daß eine ausreichende Überwachung nicht mehr gewährleistet werden kann, weil z. B. das Areal so groß ist (Lagerhallen o.ä.), Videoüberwachungen gerechtfertigt sind.

In dem Moment, da Du einen Einbrecher bei der Tat beobachtest, ist der Einsatz der Mittel ja auch gerechtfertigt.

Meine Bedenken gehen aber gar nicht in diese Richtung, sondern drehen sich um die Videoüberwachung ahnungsloser Privatpersonen in Privatbereichen (Wohnungen).

Insofern ist das Argument von Nickeline mit der Toilettenüberwachung gar nicht mal so abwegig:
denn mit Deiner Argumentation könntest Du dort eine Kamera installieren, die überwacht, ob Dein Besuch (oder ein Einbrecher) dort Seife klaut.
Nachträglich wird die Begeisterung des Besuchs höchstens moderat ausfallen, wenn die von der VÜ erfahren.
Dabei kann man sich sehr simpel, wie luttyy es ja auch scheinbar tut, absichern: man kündigt die VÜ an. Dann wissen alle Beteiligten, worauf sie sich einlassen und Deinem Besuch bleibt es überlassen, ob er auf die Toilette geht oder bis zu Hause wartet.

Gruß,

Dirk

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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mcintyre dirk42799 „@McIntyre luttyy: Dann mag man nur zu euren Gunsten hoffen, daß diese und...“
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Da hab ich wohl im Studium jahrelang nicht aufgepasst...

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dirk42799 mcintyre „Da hab ich wohl im Studium jahrelang nicht aufgepasst...“
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yup, scheint so.

D.

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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mcintyre dirk42799 „yup, scheint so. D.“
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Dann sollte ich wohl auch meine Studenten nicht länger unterrichten. Wundert mich nur, dass sich bislang noch keiner über meine Veröffentlichungen beschwert hat...

In diesem Sinne: EOD

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gelöscht_35042 dirk42799 „@McIntyre luttyy: Dann mag man nur zu euren Gunsten hoffen, daß diese und...“
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Absolut daneben.

In diesen ganzen Themen geht es um öffentliche Überwachung. In meinen Privaträumen (Haus) überwache ich was ich will!

Mein Hund ist todkrank und ich will sehen wo er hinkotzt...

Gruß
luttyy

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dirk42799 gelöscht_35042 „Absolut daneben. In diesen ganzen Themen geht es um öffentliche Überwachung....“
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komisch, ich lese da von "nicht öffentlicher Bereich ... private Wohnung ..."

Und wie in 5.2 steht:
"5.2 Die materiellen Voraussetzungen

Als legitime Zwecke für Videoeinsatz wird in Absatz 1 1. die Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, 2. die Wahrnehmung des Hausrechts sowie 3. die Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke genannt. Die Nummer 1 ist für private Betreiber nicht von praktischer Relevanz.

Bei nicht öffentlich zugänglichen Bereichen kann das Hausrecht den Einsatz von Videoüberwachung praktisch sehr weitgehend rechtfertigen. Selbstverständlich kann auch insofern bzgl. Dritter ein unzulässiger Rechtseingriff vorliegen, was z.B. bei verdeckten Aufnahmen oder bei Eingriffen in besonders geschützte persönliche Bereiche (z.B. Intimsphäre) regelmäßig der Fall ist. Die geltenden Normen zum Schutz des Rechtes am eigenen Bild bzw. des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes im Privatrecht (v.a. §§ 823, 1004 BGB) dürften aber angesichts der überschaubaren Zahl der Betroffenen und der zumeist eindeutig erkennbaren Identität des Inhabers des Hausrechtes ausreichen. Soweit dem Hausrecht unterliegende Flächen öffentlich zugänglich sind und bzw. oder für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind, kann dies nicht mehr gelten. In Einkaufspassagen oder Bahnhöfen ist für die Betroffenen oft nicht erkennbar, wo das Hausrecht beginnt und die öffentliche Sphäre endet. Es kommt darauf an, dass die Passanten durch die öffentliche Zugänglichkeit davon ausgehen können, dass sie nicht in den besonders geschützten (privaten) Bereich einer anderen Person eindringen und sich daher frei bewegen können."

Gruß,

Dirk

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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gelöscht_35042 dirk42799 „komisch, ich lese da von nicht öffentlicher Bereich ... private Wohnung ... Und...“
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Die Diskussion wird mir zu blöd!

Jede Tankstelle überwacht heute mit Aufzeichnung jeden der tankt!!

Jede Bank zeichnet auf...

U-Bahn zeichnet auf....

Innenstadt Wiesbaden zeichnet auf....

In jedem Kaufhaus Videoüberwachung!

Und ich soll das in meinen eigene 4 Wänden nicht dürfen? Ich will den sehen, der mich daran hindern will....

Den Rest hänge ich auf die Toilette!

EOD

Gruß
luttyy

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dirk42799 gelöscht_35042 „Die Diskussion wird mir zu blöd! Jede Tankstelle überwacht heute mit...“
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Du hast vollkommen recht:
die zeichnen alle auf. Und alle hängen ein Schild auf, auf dem steht:
"Hier werden Sie gefilmt."

Machst Du das - gut sichtbar - auch, ist doch alles im grünen...

D.

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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jueki dirk42799 „Du hast vollkommen recht: die zeichnen alle auf. Und alle hängen ein Schild...“
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Wo hat der Threadstarter geschrieben, das er dies nicht tun will?
Wo hat er überhaupt eine Frage gestellt, die eine rechtliche Grundlage hat?
Der Threadstarter hat eine technische Frage gestellt.
Und wurde von um dessen Seelenheil besorgten SuperKlugen Dummschwätzern über etwas belehrt, was dieser garnicht wissen wollte...

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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dirk42799 jueki „Wo hat der Threadstarter geschrieben, das er dies nicht tun will? Wo hat er...“
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na na, jetzt wollen wir aber nicht beleidigend werden, oder?

Das, was ich zu den technischen Aspekten schreiben konnte, habe ich getan - wenngleich es auch nicht viel ist/war.

Und sicherlich hat er nicht nach rechtlicher Beurteilung seiner Frage gebeten.
Aber für mich gehört es zu einer 360°-Beratung dazu, alles, was mir relevant erscheint, abzuklopfen.
Deinem Versicherungsberater würdest Du auch den Kopf abhacken, wenn er Dir eine Hausrat-, aber keine Haftpflichtversicherung anbietet und verkauft (jetzt keine Haarspaltereien, bitte. Mir geht´s um die Analogie!)

Gruß,

Dirk

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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gelöscht_35042 dirk42799 „na na, jetzt wollen wir aber nicht beleidigend werden, oder? Das, was ich zu den...“
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Nee nee,

wenn ich eine rechtliche Beratung brauche melde ich mich, und muss mich nicht von selbsternannten Hilfssheriffs belehren lassen.

Ich frage ja auch nicht, wenn einer eine Festplatte einbauen möchte, was er denn darauf speichern will.

Und ganz verdächtig sind ja die, die ins Internet können. Aber Hallo, wo wohnen wir denn?

Die müssen sofort belehrt werden!!

Ich sage jetzt lieber nichts mehr....

Gruß
luttyy

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dirk42799 gelöscht_35042 „Nee nee, wenn ich eine rechtliche Beratung brauche melde ich mich, und muss mich...“
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Ich denke auch, daß hier nicht mehr emotionsfrei argumentiert wird.
Schade!
Auch, daß jetzt hier so rumgehetzt wird.
Sehr schade!

D.

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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gelöscht_35042 dirk42799 „Ich denke auch, daß hier nicht mehr emotionsfrei argumentiert wird. Schade!...“
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Ganz einfach!!

Es wird eine technische Frage gestellt und die soll beantwortet werden. Das habe ich gemacht und das langt absolut für mich!

Und was einer privat damit macht oder nicht, geht mich sowas von nichts an und interessiert mich auch überhaupt nicht.

Natürlich gebe ich keine Hinweise wie man Telefonbomben baut, um seine Schwiegermutter damit in die Luft zu jagen....

Wenn sich jeder einigermaßen daran halten und nicht fabulieren würde, könnte Nickles die Hälfte seines Serverkapazitäten einsparen!

Gruß
luttyy

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jueki dirk42799 „na na, jetzt wollen wir aber nicht beleidigend werden, oder? Das, was ich zu den...“
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"Aber für mich gehört es zu einer 360°-Beratung dazu, alles, was mir relevant erscheint, abzuklopfen."
Abgesehen davon, das der Starter (den wir mit Sicherheit gründlich vergrault haben) darum garnicht bat...

Gut. Ich kaufte vor nicht allzulanger Zeit ein hochwertiges Mikrofon, ließ mich dazu vom Händler belehren.
Dieser Unhold erwähnte mit keinem Wort, das ich dies nicht zum Abhören in meiner Wohnung einsetzen darf, oder das ich ein Schild (Wie groß eigentlich?) anbringen muß "Hier werden Sie mikrofoniert!".
Ist es da Rechtens, wenn ich diesen Händler verklage?
Nö, jetzt wird es sogar mir zu dumm. Hab ich doch noch ein paar Reste selbstständigen, logischen Denkens bewahrt.
Ebenfalls: EOD.

Jürgen

PS:
@Eibe16 -
manchmal (meistens sogar!) bekommst Du hier bei Nickles sachliche, fachlich sehr gut fundierte Antworten.
Also nimm diesen Schwatz hie so, wie er ist: als Geschwätz!
- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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dirk42799 jueki „ Aber für mich gehört es zu einer 360 -Beratung dazu, alles, was mir relevant...“
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und das kann ich unterschreiben.

D.

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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gelöscht_35042 jueki „ Aber für mich gehört es zu einer 360 -Beratung dazu, alles, was mir relevant...“
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Jüki,

es ist wieder einmal wie bei den Lehrmeistern der Nation, die meinen auf der Autobahn bei Tempolimit 100 andere auf der linken Spur erziehen zu müssen und "Stur" 100 fahren, auch wenn rechts frei ist!

In Wirklichkeit ist das Nötigung, denn ich kann so schnell fahren wie ich will!

Wenn ich dann allerdings mit dem Gesetz in einen Konflikt komme, ist das absolut meine Privatsache und niemand muss für mich verantwortlich zeichnen....

Manche meinen aber eben, ohne ihren Senf geht es einfach nicht...

Genau solche Leute sitzen in Brüssel und reglementieren den Krümmungsgrad der Bananen!!

Gruß
luttyy

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dirk42799 gelöscht_35042 „Jüki, es ist wieder einmal wie bei den Lehrmeistern der Nation, die meinen auf...“
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...gebe ich Dir recht.
Dennoch denke ich - und die 5 Cent für die 100kB Speicherkap. spendiere ich sonst - ist es auch mal angebracht, über den Tellerrand zu gucken und jemanden auf tangierte Bereiche anzusprechen.

Derjenige kann dann sagen "hab ich mich schon drum gekümmert", dann ist alles i.O.; oder - wie in einem anderen Thread - sagt derjenige "oh verdammt, da hab ich nicht dran gedacht. Danke für den Hinweis."

Wie man´s macht,...

Gruß,

Dirk

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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neanderix dirk42799 „Hallo Jürgen, ganz so einfach ist es leider nicht was die rechtlichen...“
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So hat er ein Nagelbrett unter das entsprechende Einstiegsfenster gelegt.
Der Eindringling hat sich bei seinem nächsten Besuch stark an diesem Nagelbrett verletzt, das Ganze ging vor Gericht.
Die Erklärung des Hüttenbesitzers: meine Hütte, hier darf ich machen, was ich will! zog nicht und er wurde verurteilt.


Das Stichwort lautet hier "Verkehrssicherungspflicht" - die gilt _auch_ gegenüber ungebetenen Gästen, Fallgruben o.ä. sind damit verboten -- und das nicht ganz zu unrecht.
Aus der Verkehrssicherungspflicht resultiert aber auch, dass dich ein ungebetener Gast erfolgreich auf Schadenersatz & Schmerzensgeld verklagen kann, wenn er in deinem Garten über eine liegengebliebene Schaufel o.ä. stolpert und sich dabei den Haxen bricht.
Ist (leider so).

Volker
Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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TAsitO neanderix „ Das Stichwort lautet hier Verkehrssicherungspflicht - die gilt _auch_...“
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Ein Witz der Deutschen Rechtssprechung.

http://www.talk-about.org/leben-ist-mehr/default.asp
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Nickeline TAsitO „Ein Witz der Deutschen Rechtssprechung.“
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Warum dann nicht gleich den eigenen Vorgarten verminen und wenn Nachbarskinder Äpfel klauen wollen, dann haben sie eben Pech? Oder die Feuerwehr kommt und 'geht erst einmal in die Luft', da ungebeten? Irgendwo hören die Witze aber auch auf.

Eure NiNe

Satiren, die der Zensor versteht, werden zu Recht verboten (Karl Kraus)
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weka1 Eibe16 „Hilfe beim Thema Wohnraumüberwachung gesucht.“
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frag doch mal beim Verfassungsschutz oder beim Herrn Schäuble nach.
Dort findest du bestimmt fachliche Unterstützung.

MfG

Auch mein Rechner kommt aus China !
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Eibe16 Nachtrag zu: „Hilfe beim Thema Wohnraumüberwachung gesucht.“
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Da habe ich ja was losgetreten. ;-)

Es geht ausschließlich um den von mir persönlich genutzten Wohnraum. Treppenhaus, Hof, Stellplätze usw. werden nicht im Aufnahmebereich der Kameras liegen. Wenn Gäste, Handwerker, Hausmeister etc. in der Wohnung anwesend sind, läuft das Ding natürlich _nicht_! Das ist für mich Ehrensache.

Zur Dämmerung: Habt ihr in der letzten Woche mal um 17.00 Uhr aus dem Fenster gesehen? Was es dunkel oder hell draußen? Habt ihr testweise mal das Licht im Zimmer/Büro ausgemacht? - Jetzt wißt Ihr wie ich das mit der Dämmerung meinte. Ich will tagsüber schlichtweg nicht die ganze Zeit das Licht brennen lassen.

Ich finde die politisch-juristische OT-Diskussion ja auch interessant, aber in der Tat, meine Frage dreht sich vorrangig um die technischen Aspekte der ganzen Chose. Ich selbst bin ein entschiedener Gegner der völlig überzogenen Überwachung des öffentlichen Raumes und alles andere als ein Fan von Stasi 2.0. Meine Motive, die mich an eine Überwachung der eigenen vier Wände denken lassen, sind ausschließlich defensiver Natur - und glaubt mir, ich habe gute Gründe dafür - leider! - An den weiter oben unterstellten Spannereien (WC & Co.) bin ich definitiv nicht interessiert!

Hinweise zu technischen Lösungen nehme ich auch weiterhin gerne entgegen, für die bislang eingegangenen will ich mich schon einmal bei den Postern bedanken. Die Abus-Lösung sehe ich mir genauer an, zum Stichwort IP-Cameras google ich mich gerade schlau. Die OT-Fans dürfen aber auch sehr gerne weitermachen. ;-)

Schönes Wochenende noch Euch allen.

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jueki Eibe16 „Da habe ich ja was losgetreten. - Es geht ausschließlich um den von mir...“
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Freut mich, das Du Dich hast nicht vergraulen lassen.
Anscheinend lockt dieses Thema allerorten Heiligenscheinträger an, wie Du schon dem in meinem Posting oben (21.11., 15:41) verlinkten Thread schon entnehmen konntest..
Hier noch einmal recht gute, für Deine Wünsche sicher ausreichende Hinweise:

http://www.picmeup.de/start.html
und
http://www.foto-freeware.de/camalert.php

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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gelöscht_35042 Eibe16 „Da habe ich ja was losgetreten. - Es geht ausschließlich um den von mir...“
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Du musst dich einfach an Kameras orientieren, die lichtstarke Objektive eingebaut haben. Daraus resultiert der Preis!

Bei den Kameras die ich verlinkt habe und selbst betreibe, meint man, es wäre ein Restlichtverstärker eingebaut. Also Dämmerung erscheint wie Tageslicht.

Solltest du in der Nähe von Wiesbaden wohnen, kannst du es dir gerne bei mir mal anschauen..:)

Alles andere geht die Leute einen feuchten Kehricht an und du musst niemanden Rechenschaft abgeben!

Gruß
luttyy

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dirk42799 Eibe16 „Da habe ich ja was losgetreten. - Es geht ausschließlich um den von mir...“
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Hallo eibe16,

freut mich auch, wieder von Dir zu hören.

Ich denke hier hat jeder seine - teils mehr, teils minder flexible - Meinung, und das ist ja auch weitestgehend gesund.

Schade, daß Du Gründe für eine aktive Überwachung hast. Klingt nach Einbruchsopfer o.ä.
Und da kann ich mitfühlen.

Zur technischen Umsetzung hast Du ja andere Ratgeber bzw. machst Dich gerade selber schlau.
Dann sei mir noch ein ergänzender Hinweis erlaubt: (ich meine das jetzt nicht neunmalklug, sondern lediglich informatorisch)
sprich ggf. mal mit der Polizei in Deinem Ort; nicht nur mit Einbruchsopfern unterhalten die sich gerne und analysieren auch mal die allg. Sicherheitssituation Deiner Wohnung und geben Ratschläge, wie man sich Eindringlinge vom Hals hält.

So sind wir seinerzeit vorgegangen und rein subjektiv auch vermittelt es ein beruhigenderes Gefühl zu wissen, daß es schwerer fällt, reinzukommen. Denn die Cam hilft ja nur, wenn schon jemand drin war und mit dem Zeugs erstmal über alle Berge ist.

Viel Erfolg weiterhin!

Gruß,

Dirk

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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speedy27 dirk42799 „Hallo eibe16, freut mich auch, wieder von Dir zu hören. Ich denke hier hat...“
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Hallo Eibe16
Schau dir mal dieses Teil an:

http://www.abus-sc.de/silver.econtent/catalog/products/Videoueberwachung/Eytron-Aufzeichnung/Eytron-Mobil/TV8450

Damit kannst du Stundenlang aufzeichnen bei geringem Stromverbrauch - rund um die Uhr. Das Teil beinhaltet eine Auswerteschaltung - einstellbar - damit nur bei Bewegung im Bild aufgezeichnet wird; ist klein, etwa zwei Zigarettenpackungen groß. Davon habe ich mehrere in Betrieb. Die Aufzeichnungsqualität ist wählbar, mit Ton. Dazu passende Kameras gibt es für alle Erfordernisse am Markt, von IR bis ...... .

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