Eine Bekannte rief einen PC- Spezialisten wegen Internet- Problemen (Verbindungsabbrüche) zu Hilfe.
Noch bevor dieser überhaupt irgend etwas gesehen hatte, behauptete er schon am Telefon, es würde mit absoluter Sicherheit an der Installation des PC liegen.
Dann kam er geströmt (ich glaube, das sollte sein Erscheinen am Ehesten beschreiben) und stellte fest, das der PC:
Mainboard: Gigabyte P35-DS3
Prozessor: INTEL CORE 2 Duo E8400 - 2x3000MHz FSB1333
RAM: 4096 MB Corsair Twin2X CL5
Grafikkarte: PowerColor ATI Radeon HD3870 512MB GDDR4
Netzteil: 550W BEQUIT! Straight Power 12CM V2
Festplatten: 250GB SEAGATE ST3250410AS
- hardwaretechnisch das Letzte sei, ein billiger Conrad- PC. Von dem man sowieso nichts erwarten könne.
Und das die Aufteilung eines PC in Partitionen (Betriebssystem und Daten) nur das Werk eines Anfängers sei und auf dem PC (wörtlich) ungefähr 3000 Viren seien.
Und ein ungepatchter PC sowieso innerhalb von 4 Minuten verseucht sei...
Der PC wurde mit einer mit SP3 und Patches slipgestreamten CD installiert - die Patches bis Nov.2008 sind sauber installiert und AviraAntivir Workstation meldet keine Fehler - auch nicht im abgesichertem Modus. Ebenso vermeldet hijackthis "nur Grün"
Dieser Könner entschwand, ohne etwas gemacht zu haben - der Fehler besteht weiterhin. Dafür schickte er eine Rechnung:
Auf den Protest antwortete er, sie solle still sein, denn er hätte auf ihrem PC "geklaute Programme" entdeckt und würde sie anzeigen, wenn sie nicht zahlt!
Was haltet Ihr von so etwas?
Jürgen
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Gibt es Zeugen für das Gespräch?
Spätestens nach der Aussage das der Computer das letzte sei, ein billiger Conrad-PC und mit ungefähr 3000 Viren verseucht, hätte ich dem Herrn gezeigt wozu der Maurer das Loch in der Wand gelassen hat.
Der Spruch mit den geklauten Programmen und der Anzeige ist weit rausgelehnt, da er das bei einem Rechtsstreit erstmal beweisen müsste.
Ich sehe das so:
Das benutzen "geklauter Programme" ist strafbar, und wer anderen unterstellt eine strafbare Handlung zu begehen ohne das beweisen zu können macht sich der Verleumdung schuldig. Sollte deine Bekannte "geklaute Programme" benutzen (wovon ich nicht ausgehe), macht er sich u.U. der Strafvereitelung schuldig, da er ihre strafbare Handlung nicht angezeigt hat.
Wie gesagt, das ist meine persönliche Meinung ich bin kein Anwalt
Falls diese "Stütze der Gesellschaft" Angestellter eines Unternehmens ist, würde ich die Geschäftsführung vom Verhalten ihres Mitarbeiters informieren und eine schriftliche Entschuldigung fordern. Ist dieser "Fachmann" sein eigener Chef bringt das natürlich nichts.
Deine Bekannte soll sich überlegen, ob es die Hundert Euro wert sind sich den ganzen Streß anzutun der ein Rechtsstreit mit sich bringt, oder es nicht einfacher ist die ganze Sache unter Lehrgeld ad acta zu legen.