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TK-Anbieter muss Vorratsdatenspeicherung nicht umsetzen

gelöscht_84526 / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass die Verpflichtung zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten ohne Entschädigung angesichts der hohen Investitionskosten für die Überwachungsmaßnahme unverhältnismäßig ist.

Hier geht es zum vollständigen Bericht bei Heise.

Mal sehen, wann und wie Herr Schäuble darauf reagiert.... :-))

Gruß
K.-H.

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buechner08 gelöscht_84526 „TK-Anbieter muss Vorratsdatenspeicherung nicht umsetzen“
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Hallo,

was ist schon ein Verwaltungsgericht? Unterste Ebene! Außerdem ist es noch gar kein Urteil, sondern nur eine einstweilige Verfügung!

Mal sehen, wann und wie Herr Schäuble darauf reagiert

Der muss aus o.g. Gründen gar nicht reagieren. Er läßt aber vorsichtshalber mal vermerken, welcher Richter diese einstweilige Verfügung erlassen hat!

Gruß
Frank

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