Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass die Verpflichtung zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten ohne Entschädigung angesichts der hohen Investitionskosten für die Überwachungsmaßnahme unverhältnismäßig ist.
Hier geht es zum vollständigen Bericht bei Heise.
Mal sehen, wann und wie Herr Schäuble darauf reagiert.... :-))
Gruß
K.-H.