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TK-Anbieter muss Vorratsdatenspeicherung nicht umsetzen

gelöscht_84526 / 5 Antworten / Baumansicht Nickles

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass die Verpflichtung zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten ohne Entschädigung angesichts der hohen Investitionskosten für die Überwachungsmaßnahme unverhältnismäßig ist.

Hier geht es zum vollständigen Bericht bei Heise.

Mal sehen, wann und wie Herr Schäuble darauf reagiert.... :-))

Gruß
K.-H.

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buechner08 gelöscht_84526 „TK-Anbieter muss Vorratsdatenspeicherung nicht umsetzen“
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Hallo,

was ist schon ein Verwaltungsgericht? Unterste Ebene! Außerdem ist es noch gar kein Urteil, sondern nur eine einstweilige Verfügung!

Mal sehen, wann und wie Herr Schäuble darauf reagiert

Der muss aus o.g. Gründen gar nicht reagieren. Er läßt aber vorsichtshalber mal vermerken, welcher Richter diese einstweilige Verfügung erlassen hat!

Gruß
Frank

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st.lu buechner08 „Hallo, was ist schon ein Verwaltungsgericht? Unterste Ebene! Außerdem ist es...“
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Hallo,
den Heise Artikel nicht gelesen!
Ein Verwaltungsgericht hat das Bundesverfassungsgericht angerufen!
Außerdem sind dort schon etliche andere Klagen und Beschwerden zu dem Thema eingereicht.

Soviel kann ich dem Artikel entnehmen.

Mfg

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buechner08 st.lu „Hallo, den Heise Artikel nicht gelesen! Ein Verwaltungsgericht hat das...“
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Hallo,

bin selber bei diesen Klägern!
Nur sollte man noch nicht zu früh rumjubeln, sondern sich eben diese deutsche Gerichtsbarkeit und die Bedeutung der einzelnen Stufen vor Augen führen.

Gruß
Frank

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st.lu buechner08 „Hallo, bin selber bei diesen Klägern! Nur sollte man noch nicht zu früh...“
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O.K.,
das ist was anderes.
Wenn sich diese Sachen nicht so ellenlang hinziehen würden, hätte ich gesagt: Halt uns auf dem Laufendem.

MfG

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buechner08 st.lu „O.K., das ist was anderes. Wenn sich diese Sachen nicht so ellenlang hinziehen...“
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Halt uns auf dem Laufendem.

Ich werde mir Mühe geben. Wer weiß, wie lange man mich läßt ;-)?

Gruß
Frank
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