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TK-Anbieter muss Vorratsdatenspeicherung nicht umsetzen

gelöscht_84526 / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass die Verpflichtung zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten ohne Entschädigung angesichts der hohen Investitionskosten für die Überwachungsmaßnahme unverhältnismäßig ist.

Hier geht es zum vollständigen Bericht bei Heise.

Mal sehen, wann und wie Herr Schäuble darauf reagiert.... :-))

Gruß
K.-H.

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st.lu buechner08 „Hallo, was ist schon ein Verwaltungsgericht? Unterste Ebene! Außerdem ist es...“
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Hallo,
den Heise Artikel nicht gelesen!
Ein Verwaltungsgericht hat das Bundesverfassungsgericht angerufen!
Außerdem sind dort schon etliche andere Klagen und Beschwerden zu dem Thema eingereicht.

Soviel kann ich dem Artikel entnehmen.

Mfg

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