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TK-Anbieter muss Vorratsdatenspeicherung nicht umsetzen

gelöscht_84526 / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass die Verpflichtung zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten ohne Entschädigung angesichts der hohen Investitionskosten für die Überwachungsmaßnahme unverhältnismäßig ist.

Hier geht es zum vollständigen Bericht bei Heise.

Mal sehen, wann und wie Herr Schäuble darauf reagiert.... :-))

Gruß
K.-H.

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st.lu buechner08 „Hallo, bin selber bei diesen Klägern! Nur sollte man noch nicht zu früh...“
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O.K.,
das ist was anderes.
Wenn sich diese Sachen nicht so ellenlang hinziehen würden, hätte ich gesagt: Halt uns auf dem Laufendem.

MfG

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