Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass die Verpflichtung zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten ohne Entschädigung angesichts der hohen Investitionskosten für die Überwachungsmaßnahme unverhältnismäßig ist.
Hier geht es zum vollständigen Bericht bei Heise.
Mal sehen, wann und wie Herr Schäuble darauf reagiert.... :-))
Gruß
K.-H.
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O.K.,
das ist was anderes.
Wenn sich diese Sachen nicht so ellenlang hinziehen würden, hätte ich gesagt: Halt uns auf dem Laufendem.
MfG