Ihr seid im Supermarkt und habt diverse Artikel im Einkaufskorb. Nach dem Bezahlen stellt Ihr beim Blick auf den Kassenzettel fest, dass die Kassiererin einen (den teuersten) Artikel nicht richtig über den Scanner gezogen hat und er auch nicht berechnet wurde.
Folgende Möglichkeiten:
1. Die Kassiererin darauf hinweisen und den Artikel bezahlen.
2. Einfach weitergehen (evtl. etwas schneller als üblich).
Vom moralischen Standpunkt aus kann es eigentlich nur Lösung 1 sein, aber die moralische Seite interessiert nicht so sehr. Wie sieht es da mit der rechtlichen Seite aus? Ist es trotzdem Diebstahl oder ein sonstiges Vergehen?
Gruß
Abe S.
Off Topic 20.389 Themen, 226.358 Beiträge
"„Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“"
Das trifft auf keinen Fall für die Gesamtheit der real existierende Gesellschaft zu.
Während es ein jeder der "Kleinen" als moralisch notwendig empfindet, einen anderen auf einem ihm schadenden Fehler aufmerksam zu machen, erachten es die "Großen" für erforderlich, weil clever, jeden Fehler eines anderen kompromißlos zum eigenen Vorteil auszunutzen.
Der Diebstahl eines Stückchen Seife in der Kaufhalle wird hart -und zu Recht- bestraft.
Der Diebstahl von Millionen (am "Volke", Steuern, Pleiten, Spekulationen) wird hingegen (fast) als Sport betrachtet und wenn, mit einer Bagatellstrafe (für die Nutznießer) belegt.
Ich käme mir schäbig vor, würde ich (gerade eben geschehen) eine Kellnerin nicht auf einen Fehler aufmerksam machen, der ihr schadet.
Ab einem gewissen Kontostand ist Solches ein Fehler, ein Zeichen von Schlappheit.
Das sind meine Gedanken zu Kants kategorischem Imperativ.
Merke: Der Kategorische Imperativ muß zweigeteilt werden.
Jürgen
Das trifft auf keinen Fall für die Gesamtheit der real existierende Gesellschaft zu.
Während es ein jeder der "Kleinen" als moralisch notwendig empfindet, einen anderen auf einem ihm schadenden Fehler aufmerksam zu machen, erachten es die "Großen" für erforderlich, weil clever, jeden Fehler eines anderen kompromißlos zum eigenen Vorteil auszunutzen.
Der Diebstahl eines Stückchen Seife in der Kaufhalle wird hart -und zu Recht- bestraft.
Der Diebstahl von Millionen (am "Volke", Steuern, Pleiten, Spekulationen) wird hingegen (fast) als Sport betrachtet und wenn, mit einer Bagatellstrafe (für die Nutznießer) belegt.
Ich käme mir schäbig vor, würde ich (gerade eben geschehen) eine Kellnerin nicht auf einen Fehler aufmerksam machen, der ihr schadet.
Ab einem gewissen Kontostand ist Solches ein Fehler, ein Zeichen von Schlappheit.
Das sind meine Gedanken zu Kants kategorischem Imperativ.
Merke: Der Kategorische Imperativ muß zweigeteilt werden.
Jürgen