Ihr seid im Supermarkt und habt diverse Artikel im Einkaufskorb. Nach dem Bezahlen stellt Ihr beim Blick auf den Kassenzettel fest, dass die Kassiererin einen (den teuersten) Artikel nicht richtig über den Scanner gezogen hat und er auch nicht berechnet wurde.
Folgende Möglichkeiten:
1. Die Kassiererin darauf hinweisen und den Artikel bezahlen.
2. Einfach weitergehen (evtl. etwas schneller als üblich).
Vom moralischen Standpunkt aus kann es eigentlich nur Lösung 1 sein, aber die moralische Seite interessiert nicht so sehr. Wie sieht es da mit der rechtlichen Seite aus? Ist es trotzdem Diebstahl oder ein sonstiges Vergehen?
Gruß
Abe S.
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Hallo Jürgen,ich meine,dass ich solch eine Frage niemals diesen Herren stellen würde.
Denn ich würde mich mit diesem Menschenschlag auch nie auf eine Stufe stellen wollen.
Alldiweil,ich bin NICHT vorbestraft und möchte es auch nie werden.
Meine Oma sagte früher immer:Selbst wenn ich "so Einen"mit einem Glas Wasser retten kann,
ich werde es lieber über meine Blumen giessen.
P.S.Ich für mein Teil bezahle Alles,was ich erwerbe.
Gruss Steffen