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Kinderrechte im Grundgesetz verankern?

Archaeopteryx / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Dazu von mir ein klares Ja! Wenn die Kinderrechte im Grundgesetz verankert würden, wäre endlich einmal klar gestellt, daß Kinder eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten sind. Hierzu müßte sich natürlich auch die Politik für Kinder ändern, indem sie nicht nur als Mittel zum Zweck betrachtet werden - Arbeitsmarktentschärfung oder Rentenkassenfüller - . Auch würden die Beteiligungsmöglichkeiten von jungen Menschen gestärkt. Kinder und Jugendparlamente würden dann nicht nur die Ausnahme von besonders engagierten Gemeinden sein.

Werden die Rechte der Kinder verletzt, wären sie per Verfassungsklage einklagbar. Der Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung würde erleichtert. Meiner Meinung nach ist es doch nur als grotesk zu bezeichnen, daß der Tierschutz ( ich habe nichts gegen Tiere ) schon vor Jahren aufgenommen worden ist und die Kinderrechte immer noch zur Diskussion stehen.Ob es in dieser Legislaturperiode noch was wird?

Grüße
Archaeopteryx

Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.
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UselessUser Andreas42 „Hi! Sehe ich das Falsch oder ist im Grundgesetz von Menschen die Rede? Da...“
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Hallo Leute!

"Hingegen wäre es IMHO absolut falsch, Kinder als eine besondere Gruppe von Menschen im Grundgesetz mit Sonderreichten zu verankern. Das würde gegen den Gleichheit aller Menschen verstossen (Artikel 3)."
Natürlich sind Kinder Menschen. Wir alle waren Kinder, also Menschen in einer besonderen Entwicklungsphase. In einer Lebensphase, die eines besonderen Schutzes bedarf. In einem Alter, in denen sich Kinder politisch nicht artikulieren und eine Lobby bilden können. Ich kann ein Kind nicht einem Erwachsenen gleichstellen, weder in der Ernährung, noch in der Ansprache, noch in der persönlichen Beziehung. Ich sehe darin etwas Natürliches und nicht einen Verstoß gegen die Gleichheit.

"Artikel 6 dürfte sich da anbieten, der die Bedeutung der Kinder schon hervorhebt:"
Dieser Artikel schützt die Familie, aber nicht ausdrücklich die Kinder. Die meisten Vergehen gegen Kinder geschehen naturgemäß in der Familie, sozusagen im Schutz der Privatsphäre.

"Die Benennung von Kinderrechten auf Schutz, auf Förderung und auf Beteiligung in unserem Grundgesetz würden diesen eine Öffentlichkeit verschaffen, die sie auf andere Weise nicht erreichen könnten."
Das ist ein wichtiger Punkt, nämlich Gewalt, Missbrauch, Verwahrlosung von Kindern in das Licht der Öffentlichkeit zu stellen und jedem Elternteil zu verdeutlichen, dass die Öffentlichkeit darüber wacht.

"Werden die Rechte der Kinder verletzt, wären sie per Verfassungsklage einklagbar. Der Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung würde erleichtert."
Die psychisch kranke Mutter, welche nicht in der Lage ist, ihrem Kind genügend Zuwendung zu geben. Der Vater, der seinem Kind erzählt, dass er es nicht mehr sehen möchte, weil er jetzt in einer anderen Beziehung lebt. Die Eltern, die ihr Kind schlagen, weil es Geld aus der Brieftasche genommen hat. Der Vater, der gelegentlich seine Tochter zwingt, sein Geschlechtsteil zu streicheln. Die Mutter aus dem Balkan, die überzeugt ist, der Schulbesuch bringe ihrem Kind nichts. Das ist die Praxis. Willst du deshalb das Bundesverfassungsgericht anrufen und so den betroffenden Kindern helfen? Das ist mir zu abstrakt. Vergehen gegen Kinder und Jugendliche sind nach meiner Meinung rechtlich schon genügend sanktioniert: Klick mich.
Das Grundgesetz ist ein Fundament, eine Art von gesellschaftlichem Konsens, auf den man sich berufen kann. Die Rechte von Kindern im Grundgesetz mögen eine symbolische Bedeutung haben, in der Praxis sehe ich keine Auswirkungen. Keine nachhaltige Verhaltensänderung ohne Bewusstseinsänderung. Veränderungen werden in der eigenen Lebenswelt, im Alltag vollzogen, nicht in einem Heftchen namens "Grundgesetz". Andererseits ist das Grundgesetz auch ein Spiegel unserer Vorstellungen über das Zusammenleben von Menschen und da sollte so ein wichtiger Punkt nicht fehlen.

"das allerdings eine diskrepanz zwischen normanerkennung und normeinhaltung - sowohl auf staatlicher als auch auf Seiten derer, die unter dem grundgesetz (und anderer orten einer "echten" verfassung") leben - besteht, is nich wegzudiskutieren"
Nein, das lässt sich wirklich nicht wegdiskutieren. Trotzdem benötigen wir Leitbilder. Gehören Visionen nicht zu unserer Realität? An was wollen wir unsere Regeln orientieren? Viele Eltern wissen wahrscheinlich, was sie tun. Sie haben deshalb Schuldgefühle. Und tun es trotzdem wieder. Hier hilft nur eine konkrete Unterstützung der Kinder wie der Eltern. Dafür braucht man ... Geld. Merkwürdigerweise wird auch in der Kinder- und Jugendhilfe gespart. Es wird gemacht und getan, aber es soll insgesamt billiger und effizienter werden. Während sich die Verhältnisse in den Familien mit wenig Geld und Bildung verschlechtern. Hier stellt sich die Frage, inwieweit dieses Leitbild der geschützten Kinder jene erreicht, welche die Gesetze letztlich schaffen und verändern.

MfG

UU

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