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Eigentümer einer individuell erstellten HP?

cusco2 / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Gemeinde,
ich möchte mir von einem Informatik-Studenten
eine individuelle HP mit e-shop gestalten lassen. Dazu
hätte ich eine Frage.

Der Typ schreibt das Ganze im Quell-Code, benutzt also
keine gekauften Bausteine. Fürs Programmieren bezahlen wir einen Festbetrag. Die Seite wird gegen eine Gebühr auf seinem Server gehostet.
Wie ist jetzt das dann eigentlich, wenn er - sagen wir - plötzlich die
Gebühren verdoppeln will, keine Lust mehr hat unsere Seite zu pflegen oder wir nach einer gewissen Laufzeit den Provider wechseln wollen?
Gehört die (von Ihm erstellte und von uns bezahlte Seite) uns?

Auf was würdet Ihr noch achten?

Herzlichen Dank für Eure Hilfe!

cusco2


"I come from a country where the sheep are nervous and the horses have aids." (Spruch gesehen in einer Toilette in Arequipa, Peru 1996)
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Musikdrama xafford „Um deine Frage richtig beantworten zu können muss man erst einmal genau...“
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Hallo,

Du must unterscheiden zwischen der Domain und der Homepage:

Bei der Beantragung der Domain müsst Ihr unbedingt darauf achten, dass die Domain auf den Namen Eurer Firma bei der DENIC eingetragen wird und dass als Ansprechpartner ein Mitarbeiter Eurer Firma fungiert und NICHT der Student! Wenn der Student sich als Eigentümer einträgt ist er der rechtmäßige Inhaber der Domain und kann Euch bei Streitigkeiten sofort mit der Domain erpressen (eine Seite kann man in wenigen Minuten abschalten...).

Das Urheberrecht für die Inhalte der Seite (Programmcode, Fotos, Texte usw.) ist in Deutschland unverkäuflich, sondern dafür erwerbt Ihr einfach das Nutzungsrecht vom jeweiligen Autor, z. B.:

Programmierung: vom Studenten
Fotos: vom Fotograf
Texte: in der Firma selbst erstellt.

Mit dem Studenten würde ich also lediglich einen Vertrag über die Nutzung seiner künstlerischen Tätigkeit (Webdesign) bzw. über die Programmierung (Dienstleistung) abschließen. Auch die spätere Pflege der Seite durch den Studenten läuft unter Dienstleistung. In so einem Dienstleistungsvertrag kann man z. B. verschiedene Kündigungsfristen für beiden Seiten festlegen (1-3 Monate), dann kann der Student nicht einfach innerhalb weniger Minuten die Inhalte von der Seite nehmen. Die Idee mit dem Pflichtenheft ist sehr gut.

Gruß Alex

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