Homepage selbermachen 7.846 Themen, 35.563 Beiträge

Eigentümer einer individuell erstellten HP?

cusco2 / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Gemeinde,
ich möchte mir von einem Informatik-Studenten
eine individuelle HP mit e-shop gestalten lassen. Dazu
hätte ich eine Frage.

Der Typ schreibt das Ganze im Quell-Code, benutzt also
keine gekauften Bausteine. Fürs Programmieren bezahlen wir einen Festbetrag. Die Seite wird gegen eine Gebühr auf seinem Server gehostet.
Wie ist jetzt das dann eigentlich, wenn er - sagen wir - plötzlich die
Gebühren verdoppeln will, keine Lust mehr hat unsere Seite zu pflegen oder wir nach einer gewissen Laufzeit den Provider wechseln wollen?
Gehört die (von Ihm erstellte und von uns bezahlte Seite) uns?

Auf was würdet Ihr noch achten?

Herzlichen Dank für Eure Hilfe!

cusco2


"I come from a country where the sheep are nervous and the horses have aids." (Spruch gesehen in einer Toilette in Arequipa, Peru 1996)
bei Antwort benachrichtigen
RedRed2x xafford „Um deine Frage richtig beantworten zu können muss man erst einmal genau...“
Optionen
Vorweg erst einmal die "schlechte" Nachricht: Das Urhebberrecht (gemeinhin: das geistige Eigentum) an der Seite, also Gestaltung und Umsetzung, bleibt bei dem Studenten und selbst wenn er es wollte, nach deutschem Recht ist dies unveräußerlich.

Das glaube ich so nicht.
Ich vergleiche das mal mit einem Buchautoren und einem Drehbuchautoren. Da das Buch vor dem Film geschrieben wurde hat der Buchautor das Copyright an der Story. cusco2 ist m. E. der Buchautor und der Student der Drehbuchautor. Somit ist eine entsprechende Vorgabe da, die mit Veröffentlichung der Website umgesetzt wird. Die Website darf doch nur ins Netz, wenn der Student das "Drehbuch" entsprechend der "Story" geschrieben hat. Sonst gibt doch cusco2 wohl seine Einwilligung nicht. Somit liegt das Copyright der Website zwar beim Studenten, aber der darf diese nur veröffentlichen, wenn cusco2 sein okay gibt, da er der eigentliche Autor und nun kommt's der "Produzent" ist.
cusco sollte auf jeden Fall dafür sorge Tragen, dass er als AdminC bei der Denic eingetragen wird. Damit hat er alle Rechte und aber auch Pflichten an der Website. Somit sollte er sich vertraglich zusichern lassen, dass er während der Vertragslaufzeit vollen Zugriff auf "seinen" Serverbereich erhält. So kann er sicherstellen, dass er den "Drehbuchtext" (sprich die Website-Dateien) jederzeit auf seinen Rechner kopieren und somit etwaigen Streitigkeiten gelassener entgegensehen kann.

Ich halte es sowieso für problematisch, wenn eine solche "Ämterhäufung" dem Studenten aufgebürdet wird. Er ist Programmierer und Hoster der Site in Personalunion und hat so eine Macht vereint, die mir nicht geheuer wäre. Ich würde mich auf die Suche nach einem großen Web-Hoster machen. Da käme ich mir sicherer aufgehoben vor mit (m)einer "eShop-Site". Was ist, wenn der Server des Studenten abkackt und der Student das Teil nicht schnell genug ans laufen bringt, weil ortsabwesen (Urlaub!!!), krank oder gar knapp bei Kasse? Ein Einbruch bei den Verkäufen wäre u. U. die Folge. Was dann? Bei einem großen Hoster kann man davon ausgehen, dass alles doppelt und dreifach gespiegelt (= gebackupt) ist und die Serverausfallrate entsprechend gering ausfällt.

Ich empfehle cusco2 daher dem Studenten zwar die Website gestalten, diese aber bei einem anderen Anbieter (z. B. Strato, 1&1 oder Goneo etc.) hosten zu lassen, zumal er sich dann erst wirklichen dauerhaften Zugriff auf seine eigene Site schaffen kann. Das schafft m. E. vertrauen auf beiden Seiten (sofern beide Vertragspartner die Einwände des anderen verstehen wollen). Auch muss hier mal auf die Folgekosten des Hostings hingewiesen werden - Qualität-Preis-Vergleich! Und ob da der Student mit seinem Server dran kommt, wage ich zu bezweifeln.

redred2x
bei Antwort benachrichtigen