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Eigentümer einer individuell erstellten HP?

cusco2 / 6 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo Gemeinde,
ich möchte mir von einem Informatik-Studenten
eine individuelle HP mit e-shop gestalten lassen. Dazu
hätte ich eine Frage.

Der Typ schreibt das Ganze im Quell-Code, benutzt also
keine gekauften Bausteine. Fürs Programmieren bezahlen wir einen Festbetrag. Die Seite wird gegen eine Gebühr auf seinem Server gehostet.
Wie ist jetzt das dann eigentlich, wenn er - sagen wir - plötzlich die
Gebühren verdoppeln will, keine Lust mehr hat unsere Seite zu pflegen oder wir nach einer gewissen Laufzeit den Provider wechseln wollen?
Gehört die (von Ihm erstellte und von uns bezahlte Seite) uns?

Auf was würdet Ihr noch achten?

Herzlichen Dank für Eure Hilfe!

cusco2


"I come from a country where the sheep are nervous and the horses have aids." (Spruch gesehen in einer Toilette in Arequipa, Peru 1996)
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Zaphod cusco2 „Eigentümer einer individuell erstellten HP?“
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Wie ist jetzt das dann eigentlich, wenn er - sagen wir - plötzlich die
Gebühren verdoppeln will, keine Lust mehr hat unsere Seite zu pflegen oder wir nach einer gewissen Laufzeit den Provider wechseln wollen?
Gehört die (von Ihm erstellte und von uns bezahlte Seite) uns?


Das hängt davon ab, was ihr miteinander vereinbart habt ;-).
Bei selbstgeschriebenem Code kann es sein, dass ein Providerwechsel technisch nicht so einfach ist, weil Features genutzt werden, die nicht bei allen Providern angeboten werden oder einen dedizierten Server erfordern (bzw. Adminrechte darauf).
Ohne gründliche Prüfung des Projektes kann man da nichts darüber aussagen ...

HTH, Z.
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cusco2 Zaphod „ Das hängt davon ab, was ihr miteinander vereinbart habt - . Bei...“
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Hallo Zaphod,
danke für Deine Antwort.
Vereinbart ist natürlich noch nichts.
Ich sollte auch klarstellen, dass ich dem Jungen (18 Jahre, sympathisch und auf diesem Gebiet
meiner Meinung nach echt gut) voll vertraue. Ich bin allerdings jetzt 44 Jahre alt und ich habe lernen
müssen, was sich in fünf Jahren alles ändern kann...
Aber der wird diesen Job auch in Zukunft machen, da bin ich mir sicher.
Features: ein Teil der Site wird mit plone gemacht, das weiß ich.
Was das aber genau bedeutet nicht.
Was verstehst Du unter einer "gründliche(n) Prüfung es Projektes"?
Klingt jetzt bescheuert: kann man auf meine Fragen nicht allgemeinere Antworten
geben, so dass ich präziser nachfragen kann?
Na, dann doch präziser:
gehört der Quelltext, den ich bezahlt habe, auch wirklich mir?
Wie läuft das normalerweise?
Was muss/sollte in meinem Vertrag stehen?
Was würdet Ihr empfehlen?

Danke!!!
cusco2

"I come from a country where the sheep are nervous and the horses have aids." (Spruch gesehen in einer Toilette in Arequipa, Peru 1996)
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Sovereign Sylvia cusco2 „Hallo Zaphod, danke für Deine Antwort. Vereinbart ist natürlich noch nichts....“
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Hi cusco,

"gehört der Quelltext, den ich bezahlt habe, auch wirklich mir?
Wie läuft das normalerweise?
Was muss/sollte in meinem Vertrag stehen?
Was würdet Ihr empfehlen?"

Ich würde einen Vertrag empfehlen, in dem genau diese Punkte schriftlich fixiert sind (sog. Werkvertrag):

- HomePage-Beschreibung, also welche Funktionalitäten etc. wenigstens vorhanden sein sollen (Stichwort "Pflichtenheft").
- Auftraggeber (also du) hat volle Rechte an dem Code: Eigentum, Verwertung, Änderungen etc.
- Auftragnehmer erhält Summe X für die Arbeit gemäsz Pflichtenheft (optional kann man Teilzahlung vereinbaren).
- Vereinbarung über Erweiterungen bzw. Umgestaltung der Website (Stichwort "Pflege") und wie diese Arbeiten bezahlt werden (Aufwand oder pauschal)

Ein Extra-Vertrag (ebenfalls schriftlich) sollte sich dann mit den Server-Modalitäten befassen, z.B. eine Gebühr X für ein Jahr fest, und dann eine Erhöhung oder auch nicht; z.B. eventuelle Beteiligung an den Erlösen.


"Ich bin allerdings jetzt 44 Jahre alt und ich habe lernen müssen, was sich in fünf Jahren alles ändern kann...
Aber der wird diesen Job auch in Zukunft machen, da bin ich mir sicher."

Das kann stimmen, kann aber auch ein Widerspruch sein (man weisz ja nie, was so alles passieren kann - Streit, Unfälle, Änderung der Präferenzen etc.).
Auf jeden Fall sollte der Quellcode (oder eine aktuelle Kopie) auf einem Rechner liegen, auf den auch du Zugriff hast, sonst könnte das bei einem Providerwechsel Schwierigkeiten geben, wenn der Junge bockt.

"Ich sollte auch klarstellen, dass ich dem Jungen (18 Jahre, sympathisch und auf diesem Gebiet meiner Meinung nach echt gut) voll vertraue."
Ein Vertrag untergräbt dieses Vertrauen nicht, sondern schafft Sicherheit, und zwar für beide Seiten, und füllt spätere Gedächtnislücken. Ein Vertrag beugt auch Fehleinschätzungen in Sachen Vertrauen vor (gerade 18jährige haben noch viele Flausen und ungereifte Ideen im Kopf und Unerfahrenheit; wir sollten das wissen, wir waren beide mal 18, haben also eine Vergangenheit zum Entwickeln gehabt, die dieser Junge erst noch durchmachen muss; hoffentlich war das jetzt nicht zu philosophisch).

HAND
Sylvia

Mein sz streikt heute wieder ------ Nobody is perfect, and we prove it every day.
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xafford cusco2 „Eigentümer einer individuell erstellten HP?“
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Um deine Frage richtig beantworten zu können muss man erst einmal genau definieren, welche Rechte Du meinst, denn es gibt nicht nur ein Recht an solch einem "Werk".

Vorweg erst einmal die "schlechte" Nachricht: Das Urhebberrecht (gemeinhin: das geistige Eigentum) an der Seite, also Gestaltung und Umsetzung, bleibt bei dem Studenten und selbst wenn er es wollte, nach deutschem Recht ist dies unveräußerlich.

Praktisch ist dies jedoch unerheblich, denn worum es euch (oder Dir) wohl letztendlich gehen wird ist das Nutzungsrecht und da gilt das, was ihr vertraglich vereinbart. Da sind eigentlich alle Spielarten denkbar von zeitlich oder räumlich (will meinen auf die Nutzung auf einem bestimmten Server) begrenzt, über Koppelung an einen Servicevertrag bis hin zur (gängisten) unbegrentzen Nutzung. Im Normalfall könnt ihr also mit der fertigen Seite anstellen was ihr wollt, außer sie als euer eigenes geistiges Eigentum bezeichnen zu dürfen.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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RedRed2x xafford „Um deine Frage richtig beantworten zu können muss man erst einmal genau...“
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Vorweg erst einmal die "schlechte" Nachricht: Das Urhebberrecht (gemeinhin: das geistige Eigentum) an der Seite, also Gestaltung und Umsetzung, bleibt bei dem Studenten und selbst wenn er es wollte, nach deutschem Recht ist dies unveräußerlich.

Das glaube ich so nicht.
Ich vergleiche das mal mit einem Buchautoren und einem Drehbuchautoren. Da das Buch vor dem Film geschrieben wurde hat der Buchautor das Copyright an der Story. cusco2 ist m. E. der Buchautor und der Student der Drehbuchautor. Somit ist eine entsprechende Vorgabe da, die mit Veröffentlichung der Website umgesetzt wird. Die Website darf doch nur ins Netz, wenn der Student das "Drehbuch" entsprechend der "Story" geschrieben hat. Sonst gibt doch cusco2 wohl seine Einwilligung nicht. Somit liegt das Copyright der Website zwar beim Studenten, aber der darf diese nur veröffentlichen, wenn cusco2 sein okay gibt, da er der eigentliche Autor und nun kommt's der "Produzent" ist.
cusco sollte auf jeden Fall dafür sorge Tragen, dass er als AdminC bei der Denic eingetragen wird. Damit hat er alle Rechte und aber auch Pflichten an der Website. Somit sollte er sich vertraglich zusichern lassen, dass er während der Vertragslaufzeit vollen Zugriff auf "seinen" Serverbereich erhält. So kann er sicherstellen, dass er den "Drehbuchtext" (sprich die Website-Dateien) jederzeit auf seinen Rechner kopieren und somit etwaigen Streitigkeiten gelassener entgegensehen kann.

Ich halte es sowieso für problematisch, wenn eine solche "Ämterhäufung" dem Studenten aufgebürdet wird. Er ist Programmierer und Hoster der Site in Personalunion und hat so eine Macht vereint, die mir nicht geheuer wäre. Ich würde mich auf die Suche nach einem großen Web-Hoster machen. Da käme ich mir sicherer aufgehoben vor mit (m)einer "eShop-Site". Was ist, wenn der Server des Studenten abkackt und der Student das Teil nicht schnell genug ans laufen bringt, weil ortsabwesen (Urlaub!!!), krank oder gar knapp bei Kasse? Ein Einbruch bei den Verkäufen wäre u. U. die Folge. Was dann? Bei einem großen Hoster kann man davon ausgehen, dass alles doppelt und dreifach gespiegelt (= gebackupt) ist und die Serverausfallrate entsprechend gering ausfällt.

Ich empfehle cusco2 daher dem Studenten zwar die Website gestalten, diese aber bei einem anderen Anbieter (z. B. Strato, 1&1 oder Goneo etc.) hosten zu lassen, zumal er sich dann erst wirklichen dauerhaften Zugriff auf seine eigene Site schaffen kann. Das schafft m. E. vertrauen auf beiden Seiten (sofern beide Vertragspartner die Einwände des anderen verstehen wollen). Auch muss hier mal auf die Folgekosten des Hostings hingewiesen werden - Qualität-Preis-Vergleich! Und ob da der Student mit seinem Server dran kommt, wage ich zu bezweifeln.

redred2x
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Musikdrama xafford „Um deine Frage richtig beantworten zu können muss man erst einmal genau...“
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Hallo,

Du must unterscheiden zwischen der Domain und der Homepage:

Bei der Beantragung der Domain müsst Ihr unbedingt darauf achten, dass die Domain auf den Namen Eurer Firma bei der DENIC eingetragen wird und dass als Ansprechpartner ein Mitarbeiter Eurer Firma fungiert und NICHT der Student! Wenn der Student sich als Eigentümer einträgt ist er der rechtmäßige Inhaber der Domain und kann Euch bei Streitigkeiten sofort mit der Domain erpressen (eine Seite kann man in wenigen Minuten abschalten...).

Das Urheberrecht für die Inhalte der Seite (Programmcode, Fotos, Texte usw.) ist in Deutschland unverkäuflich, sondern dafür erwerbt Ihr einfach das Nutzungsrecht vom jeweiligen Autor, z. B.:

Programmierung: vom Studenten
Fotos: vom Fotograf
Texte: in der Firma selbst erstellt.

Mit dem Studenten würde ich also lediglich einen Vertrag über die Nutzung seiner künstlerischen Tätigkeit (Webdesign) bzw. über die Programmierung (Dienstleistung) abschließen. Auch die spätere Pflege der Seite durch den Studenten läuft unter Dienstleistung. In so einem Dienstleistungsvertrag kann man z. B. verschiedene Kündigungsfristen für beiden Seiten festlegen (1-3 Monate), dann kann der Student nicht einfach innerhalb weniger Minuten die Inhalte von der Seite nehmen. Die Idee mit dem Pflichtenheft ist sehr gut.

Gruß Alex

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