Hallo Gemeinde,
ich möchte mir von einem Informatik-Studenten
eine individuelle HP mit e-shop gestalten lassen. Dazu
hätte ich eine Frage.
Der Typ schreibt das Ganze im Quell-Code, benutzt also
keine gekauften Bausteine. Fürs Programmieren bezahlen wir einen Festbetrag. Die Seite wird gegen eine Gebühr auf seinem Server gehostet.
Wie ist jetzt das dann eigentlich, wenn er - sagen wir - plötzlich die
Gebühren verdoppeln will, keine Lust mehr hat unsere Seite zu pflegen oder wir nach einer gewissen Laufzeit den Provider wechseln wollen?
Gehört die (von Ihm erstellte und von uns bezahlte Seite) uns?
Auf was würdet Ihr noch achten?
Herzlichen Dank für Eure Hilfe!
cusco2
Homepage selbermachen 7.851 Themen, 35.615 Beiträge
Um deine Frage richtig beantworten zu können muss man erst einmal genau definieren, welche Rechte Du meinst, denn es gibt nicht nur ein Recht an solch einem "Werk".
Vorweg erst einmal die "schlechte" Nachricht: Das Urhebberrecht (gemeinhin: das geistige Eigentum) an der Seite, also Gestaltung und Umsetzung, bleibt bei dem Studenten und selbst wenn er es wollte, nach deutschem Recht ist dies unveräußerlich.
Praktisch ist dies jedoch unerheblich, denn worum es euch (oder Dir) wohl letztendlich gehen wird ist das Nutzungsrecht und da gilt das, was ihr vertraglich vereinbart. Da sind eigentlich alle Spielarten denkbar von zeitlich oder räumlich (will meinen auf die Nutzung auf einem bestimmten Server) begrenzt, über Koppelung an einen Servicevertrag bis hin zur (gängisten) unbegrentzen Nutzung. Im Normalfall könnt ihr also mit der fertigen Seite anstellen was ihr wollt, außer sie als euer eigenes geistiges Eigentum bezeichnen zu dürfen.