Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Re-Artikel von xBay

rumblefrog1 / 28 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo !

Mal `ne Frage:

Wenn man Artikel kauft, bei ebay für über 40,- Euro,
bei einem gewerblichen Verkäufer.
die zurückschickt, weil nicht gefallen ( darf man ja ),

aber wer zahlt dann die Versandkosten zurück ?

Der Käufer, oder Verkäufer ?

Beispül: Kaufst 'ne Kamera ( 100,- Euro ) + 10,- Euro Versand.

Schickst die Kamera zurück, Kriegst die 100,- Euro zurück - Klar !
Aber die 10,- Versandkosten ?

Ich spiele nur mit dem Gedanken ...

Sicherlich nicht peterson
Leider ist es so... OWausK
Gute Besserung peterson
Crazy Eye Crusty_der_Clown „Wenn ich in meine AGB reinschreibe, daß ich keine unfreie Ware annehme, dann...“
Optionen
Natürlich brauchst du als gewerblicher Händler keine unfreien Pakete annehmen. Dein Pech ist nur, daß du dann wohl auch die Ware nie mehr wiedersehen wirst. Und schreib es ruhig in deine AGB bei deinen eBay-Angeboten rein. Nur zu, denn ich muß die Abmahnung, die früher oder später kommen wird, wenn einer deiner Mitbewerber auf dich aufmerksam wird, ja nicht bezahlen.

Eine dumme anshclufrage daran, wenn du kein unfreies paket annihmst und folglich auch nicht die Ware zurückgesendet bekommst - mußt du dann den kaufpreis zurückerstatten?
So von meinen gefühl wäre das nicht der Fall, allerdings versteh ich dann nicht wenn der verkäufer von vornerein warnt, wir nehmen keine unfreien Pakete an abgemahnt werden darf.

Und wenn er tatsächlich unfreie Pakete annehmen muss, warte ich noch auf den konkurrenten der Backsteine unfrei an seine Kollegen schickt.
anschlußfrage Crazy Eye