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Re-Artikel von xBay

rumblefrog1 / 28 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo !

Mal `ne Frage:

Wenn man Artikel kauft, bei ebay für über 40,- Euro,
bei einem gewerblichen Verkäufer.
die zurückschickt, weil nicht gefallen ( darf man ja ),

aber wer zahlt dann die Versandkosten zurück ?

Der Käufer, oder Verkäufer ?

Beispül: Kaufst 'ne Kamera ( 100,- Euro ) + 10,- Euro Versand.

Schickst die Kamera zurück, Kriegst die 100,- Euro zurück - Klar !
Aber die 10,- Versandkosten ?

Ich spiele nur mit dem Gedanken ...

Crusty_der_Clown rumblefrog1 „Re-Artikel von xBay“
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Moin,

die Versandkosten zurück trägt immer der Verkäufer, das war schon immer so. Es kann dir aber durchaus zugemutet werden, die Paketkosten dafür zunächst mal auszulegen, der Verkäufer muß dir die Kosten aber erstatten. Du solltest dabei aber kostengünstig vorgehen, also nicht ein Expreßpaket für EUR 30,- schicken. Fairerweise trittst du aber per E-Mail oder Fax zurück (auf alle Fälle schriftlich) und gibst dem Verkäufer die Möglichkeit, selbst etwas vorzuschlagen. Mancher Verkäufer veranlasst eine Abholung über seinen Paketdienst oder schickt dir DHL-Paketaufkleber. Das wäre für beide Seiten die einfachste und oftmals günstigste Variante.

Über die ursprünglich zu dir angefallenen Versandkosten gab es lange Zeit Unklarheiten, ob diese erstattet werden müssen oder nicht. Die Rechtssprechung geht mittlerweile überwiegend davon aus, daß sie erstattet werden müssen, so daß ingesamt der gesamte rückabgewickelte Kauf für dich sozusagen "kostenneutral" erfolgt.

Gruß
Jürgen

peterson Crusty_der_Clown „Moin, die Versandkosten zurück trägt immer der Verkäufer, das war schon immer...“
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peterson rumblefrog1 „Re-Artikel von xBay“
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Die ersten Transportkosten vom Händler zu Dir bezahlst Du, denn der Händer hat ja die Leistung erbracht und es Dir geschickt.
Was Du zürückgeben kannst, ist ja nur der Artikel, nicht andere Dienstleistungen.

Die Zurücksendekosten bezahlt der Händler, denn er entscheidet ja, wie es zurückgeschickt wird und ist dafür auch verantwortlich.

Allerdings ist die Rechtsprechung da inzwischen schon geteilter Meinung und man redet auch davon, daß die Hinsendekosten übernommen werden müssen.

http://www.wortfilter.de/News/news1426.html

OWausK peterson „Die ersten Transportkosten vom Händler zu Dir bezahlst Du, denn der Händer hat...“
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Dieser sogenannte "Verbraucherschutz" treibt immer dollere Blüten:

Du schickst einem Kunden einen Artikel für z.B. 100,- EUR, 1,50m lang, per GLS für 15,- EUR.

Zwei Wochen später kommt der Artikel per DHL unfrei zurück, für lockere 37,90 !!

Auf die Nachfrage, was denn nicht in Ordnung sei, kommt dann "ich muss keine Gründe angeben", aber manchmal auch dummdreist:
"Ich wollte mir den Artikel mal anschauen, zu Ihnen in den Laden zu kommen kostet mich ja Sprit!"

Die 52,90 EUR kannst du dir als Händler heutzutage garnicht mehr leisten!


Hier werden dem Händler, ähnlich wie einem Vermieter bei sog. "Mietnomaden", jegliche Rechte entzogen und dem Verbraucher ein Freibrief ausgestellt!


peterson OWausK „Leider ist es so...“
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dann hat er selbst Schuld.

Immerhin gibt es Widerrufsbelehrungen und da kann man das reinschreiben.

OWausK peterson „Wenn er unfreie Ware annimmt,...........“
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Du darfst dem Käufer nicht vorschreiben, wie er was zurück zu schicken hat!

Du darfst "Bitte-Bitte" machen und reinschreiben, der Käufer solle sich melden.

Der Ausschluss einer bestimmten Versandart (des Käufers) führt zur Einschränkung des Widerrufsrechts (des Käufers) und ist nicht zulässig!

peterson OWausK „Du darfst dem Käufer nicht vorschreiben, wie er was zurück zu schicken hat! Du...“
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Wenn ich in meine AGB reinschreibe, daß ich keine unfreie Ware annehme, dann ist das Fakt.
Basta.

Was machst Du denn mit Deinem Laden, wenn ich Ware bestelle und es mit dem Taxi zurückschicke?
Wie lange willst Du das denn durchhalten?

rumblefrog1 peterson „Wenn ich in meine AGB reinschreibe, daß ich keine unfreie Ware annehme, dann...“
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Fair wäre natürlich, auf die Rücksende-Marke zu warten, wenn es denn eine gibt.
Das sollte man in die AGB reinschreiben.
Aber wenn ich nicht drauf warte, sondern gleich unfrei zurücksende, kann ich als gewerblicher Verkäufer die
Rücksendung der Ware doch auch ablehnen anzunehmen. - Oder ?
Mir scheint der Preis von DHL von 37,- Euro ( Wie oben angegeben ) für unfreie Rücksendungen doch auch etwas hoch.
Oder ist das System ?

Gemein ist m.E. GLS . Die holen das Geld vom Empfänger, und zwar fett - deswegen meide ich die auch bei xBay.


MFG
OWausK rumblefrog1 „ Fair wäre natürlich, auf die Rücksende-Marke zu warten, wenn es denn eine...“
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Oder ist das System ?

Ja, System DHL!
peterson rumblefrog1 „ Fair wäre natürlich, auf die Rücksende-Marke zu warten, wenn es denn eine...“
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Zwischen Händlern sollte einfach immer noch sowas wie Treu und Glauben herrschen.

In der Widerrufsbelehrung steht eigenlich drin, wie ein Widerruf zu behandeln ist.
Daß man beim Zurücksenden die Kirche im Dorf lassen sollte, ist doch logisch. (Mein Beispiel)

Normalerweise schreibt der VK auch rein, wie er es haben will.
Paketware kann als freigemachtes Paket verschickt werden, Sperrgut läßt er abholen, usw.
Unfreie Ware nimmt er nicht an.

Da ich mit dem Kauf auch dieses als Vetragsbestandteil anerkannt habe, sollte eigentlich jedem logisch erscheinen.

Ich frage grundsätzlich beim VK an, wie ich es zurückschicken soll.
Meist kommt dann dabei raus: Als Brief und per Einwurfeinschreiben.

ZB. habe ich letzten für 48,00 EUR plus 7,00 EUR Porto was gekauft und es dann zurückgeschickt für 3,05 EUR Porto.
Erstattet bekommen habe ich 55,00 EUR, obwohl 51,05 EUR korrekt gewesen wären.


rumblefrog1 peterson „Das Problem ist vielleicht nicht einfach...“
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Hallo Peterson !

Hast mich wohl falsch verstanden - Ich bin KEIN gewerblicher Händler. Aber du wohl.

Und wenn dir einer was zurückschickt - Anders als in den AGB angegeben ( Denn du hast da ja was von der Rückmarke reingeschrieben )

Kannst du denn die Annahme verweigern ?
So dass das der ganze Artikel + Hinsendekosten + Rücksendekosten + Re-Kosten an den Käufer geht ?

So, wäre meine Logik !

MFG
OWausK rumblefrog1 „ Hallo Peterson ! Hast mich wohl falsch verstanden - Ich bin KEIN gewerblicher...“
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Wenn ich in meine AGB reinschreibe, daß ich keine unfreie Ware annehme, dann ist das Fakt.
Basta.


Führt zur Abmahnung. Der Ausschluss einer bestimmten Versandart (des Käufers) führt zur Einschränkung des Widerrufsrechts (des Käufers) und ist nicht zulässig!


IT-Recht Kanzlei keller-stoltenhoff.münch.petzold München

Wie kann der Unternehmer verhindern, dass er im Falle "unfreier Rücksendungen" das Strafporto zu zahlen hat?

Antwort: Ganz einfach stellt sich die Situation in den Fällen dar, bei denen der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt. Hier sieht nämlich das Gesetz ohnehin vor, dass der Verbraucher die Rücksendekosten zu tragen hat. Sollten die AGB oder etwa die Widerrufsbelehrung des Unternehmers eine entsprechende Regelung vorsehen, können in diesen Fällen die Rücksendekosten und natürlich auch das zu zahlende Strafporto dem Verbraucher auferlegt werden.

In allen anderen Fällen hat jedoch grundsätzlich der Unternehmer die Kosten für die Rücksendung zu tragen. Aus dem Grund verfahren viele Verbraucher nach der Methode, den Service "Unfrei/Empfänger zahlt" der Deutschen Post zu nutzen. Der Verbraucher versendet also die Sendung unfrei und der Unternehmer hat alle Versandkosten zu zahlen. Das kann für den Unternehmer ein teures Vergnügen werden. So beträgt das Pauschalentgelt (inklusive Beförderung) für unfreie Sendungen 12 Euro. Bei DHL Europlus zahlt der Empfänger alle Kosten (Transportkosten inklusive Handling, gegebenenfalls Zoll oder andere Services) sowie einen Zuschlag für den Service "Unfrei/Empfänger zahlt" von 10 Euro. Außerdem wird bei "Unfrei/ Empfänger zahlt" in Verbindung mit DHL Europlus ein Einziehungsentgelt erhoben, das abhängig vom jeweiligen Zielland ist.

Um dieser Strafgebühr zu entgehen, haben sich findige Unternehmer bereits viele Tricks einfallen lassen, die diesen jedoch im Einzelfall teuer zu stehen gekommen sind (Stichwort. Abmahnung). Die gängigsten Methoden sollen an dieser Stelle vorgestellt werden:

Methode Nr.1: Der Unternehmer nutzt in seiner Widerrufsbelehrung oder seinen AGB die folgende Klausel:

"Bitte schicken Sie uns eventuelle Rückgaben nicht unfrei zurück, da wir in diesem Fall die Annahme verweigern müssen."

Klauseln dieser Art sind gerade zur Zeit in erhöhtem Maße abmahngefährdet. So ist der IT-Recht Kanzlei bekannt, dass z.B. auch die Wettbewerbszentrale derlei Bestimmungen seit längerem abmahnt. Die bis dato erkennenden Gerichte sorgen insoweit auch für rechtliche Rückendeckung, da es ihrer Ansicht nach grundsätzlich jedem Verbraucher zustehen soll, die Ware auch unfrei zurücksenden zu können. (Beispiel: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/arnsberg/lg_arnsberg/j2004/8_O_33_04urteil20040325.html). Dementsprechend werden zur Zeit alle Klauseln abgemahnt, die insoweit dem Verbraucher Beschränkungen irgendeiner Art auferlegen.

Methode Nr.2: Der Unternehmer kleidet die Klausel, welche die Rücksendung der Ware von der Verwendung des Rücksendescheins und des Retourenaufklebers abhängig macht, in eine Bitte ein. Auch dies ist nach Ansicht des OLG Hamm (NJW-RR 2005,1582) unzulässig. Dies begründet das Gericht unter anderem wie folgt:

"Eine weitere gegen den Grundgedanken der Gewährung eines uneingeschränkten Rückgaberechtes verstoßende Erschwernis ergibt sich für den Verbraucher durch die mit der gewünschten Verwendung des Rücksendescheins in direktem Zusammenhang stehende nachfolgende Regelung zur Frage der Kosten der Rücksendung. Diese Bestimmung , wonach dem Verbraucher durch die Rücksendung keine Kosten entstehen, da bei Verwendung des beigefügten Formulars das Porto von der Beklagten übernommen werde, legt für den Verbraucher die Annahme nahe, daß die Rücksendung nur dann für ihn kostenfrei ist, wenn er sie in der gewünschten Art und Weise durchführt und ihm im Falle einer anderen Art der Rücksendung Kosten entstehen. Aufgrund der Verknüpfung mit dieser Kostentragungsregelung stellt die von der Beklagten in der beanstandeten Klausel geforderte Verwendung des Rücksendescheins eine unzulässige Erschwernis dar. Mit Ausnahme der in § 357 Abs. 2 S. 3 BGB genannten Situation ist die Übernahme von Kosten mit der Gewährung eines uneingeschränkten Rückgaberechts nicht vereinbar."

Methode Nr.3: Der Unternehmer packt den Lieferungen einfach Retourenaufkleber bei und weist den Verbraucher im Rahmen eines "Tipps" auf die Möglichkeit hin, diese Aufkleber für die Rücksendekosten nutzen zu können.

Dieser Weg scheint der zur Zeit einzig gangbare. Dadurch, dass von einem bloßen "Tipp" die Rede ist und sich nirgends eine (wie auch immer geartete) Klausel mit dem Retourenschein auseinandersetzt, kann auch der "DAV" ("dümmst anzunehmende Verbraucher") nicht insofern in die Irre geführt werden, als er annehmen könnte, dass er zur Übernahme der Rücksendekosten verpflichtet ist.

Es ist nur darauf zu achten, dass die Retourenaufkleber der jeweiligen Ware tatsächlich beigelegt werden. Zwar wäre es theoretisch auch möglich, dass der Verbraucher zunächst telefonisch einen Rücksendeschein anfordern müsste. Dies könnte sich jedoch möglicherweise wieder als abmahnfähig herausstellen, da bei einer solchen Regelung der Verbraucher unter Umständen die Widerrufsfrist versäumen könnte.
Crusty_der_Clown peterson „Wenn ich in meine AGB reinschreibe, daß ich keine unfreie Ware annehme, dann...“
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Wenn ich in meine AGB reinschreibe, daß ich keine unfreie Ware annehme, dann ist das Fakt.
Kolti oder Marianne oder wie auch immer du angesprochen werden möchtest: Weißt du, was an dir so toll ist? Daß du keine Ahnung hast, absolut keine Ahnung, sowas von keine Ahnung, aber immer eine große Fresse. Insbesondere das neckische "Basta" spricht da wohl für sich selbst.

Natürlich brauchst du als gewerblicher Händler keine unfreien Pakete annehmen. Dein Pech ist nur, daß du dann wohl auch die Ware nie mehr wiedersehen wirst. Und schreib es ruhig in deine AGB bei deinen eBay-Angeboten rein. Nur zu, denn ich muß die Abmahnung, die früher oder später kommen wird, wenn einer deiner Mitbewerber auf dich aufmerksam wird, ja nicht bezahlen.

Daher meine ausdrückliche Bitte: Schreib es dick und fett in deine AGB rein. Am besten in riesengroßer Schrift.

Andere Händler, gerade diejenigen, die vor einschlägigen Anwälten ein wenig in Deckung gehen müssen, kennen nämlich die Probleme, die auf einen zukommen können nur zu gut. http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/04/15/unfreie-rucksendung-erlaubt

Nur an Herrn Kolti geht halt alles vorbei. Wäre ja nicht weiter schlimm, kein Mensch kann alles wissen, kann auch mal während eines Urlaubs was verpassen, aber nicht jeder hat gleich die große Fresse und hält seine persönlichen Vorlieben für geltendes Recht. Dumm nur, daß das, was heute richtig oder üblich ist, bei unveränderten Gesetzen morgen schon falsch, fraglich oder abmahngefährtet ist.

Daher wird den Händlern dringend empfohlen, unfreie Paketsendungen auf alle Fälle anzunehmen. Was dem Händler jedoch scheinbar freisteht (bisher noch, hoffenlich bleibt es auch dabei) , ist, eventuell angefallenes "Strafporto" (erhöhtes Porto wegen einer unfreien Sendung) bei der Rückerstattung des dem Kunden zustehenden Betrages abzuziehen... Bis halt ein Gericht etwas gegenteiliges entscheidet. Da wir so gut wie keine Privatkunden haben, habe ich da aber glücklicherweise absolut keine Erfahrung mit.

Da Herr Kolti jedoch niemals, niemals, niemals auf die Idee kommen wird, sich mal geirrt zu haben, wird er erfahrungsgemäß gleich wieder sinngemäß schreiben, was für ein Idiot ich bin und was ich immer für einen Blödsinn schreibe. Schon in wenigen Tagen, Wochen, Monaten wird er jedoch das gleiche wie ich schreiben und behaupten, niemals etwas anderes gesagt zu haben.

Wie beim Thema Gewährleistung
"Schreib nicht immer son Blödsinn.
Zwei Jahre sind bei Neuwaren.
Six"

Komisch, vor ein paar Monaten hast du plötzlich das Gegenteil behauptet.

Mann, Kolti, was widert mich deine Art an.
rumblefrog1 Crusty_der_Clown „Wenn ich in meine AGB reinschreibe, daß ich keine unfreie Ware annehme, dann...“
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Who the fuck is "Kolti" ?

MDFG

Crusty_der_Clown rumblefrog1 „ Who the fuck is Kolti ? MDFG “
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Who the fuck is "Kolti" ?

Das läßt sich relativ leicht beantworten. Kolti = Marianne = six.pack = Peterson und vermutlich noch ein Dutzend weiterer Accounts.

Bei Kolti handelt es sich um einen ehemals gelöschten Forentroll, der unter verschiedenen Neu-Accounts immer wieder aufgetaucht ist. Unter anderem auch als Marianne, Witwe eines Bundeswehrsoldaten, der derweil in Afghanistan verweilt (die Widersprüche in dem Satz kommen vermutlich daher, daß er sich selbst irgendwann mal in seinen Lügengeschichten verfangen hat und nicht mehr wusste, was er für einen Stuß geschrieben hat). Siehe z. B. auch http://www.nickles.de/thread_cache/538262884.html

Leider sind durch das damalige System bei der Löschung von Troll-Accounts auch alle Beiträge hops gegangen, sonst könntest du dir in zahlreichen vergnüglichen Stunden durchlesen, mit welch "merkwürdiger" Person (aktuell hauptsächlich als "Peterson" bekannt) du es hier zu tun hast. Kann schon sein, daß er dich morgen als Marita beispielsweise in irgendeinem Board hier dumm von der Seite anquatscht. Kommt wohl immer drauf an, ob er seine Pillen genommen hat.

Seine Art ist es, sich mal irgendwas angelesen zu haben und pöbelnderweise sein angelesenes Halbwissen lautstark als die ultimative Wahrheit zu verkaufen. Irrtümer gibt es bei ihm nie, er würde niemals zugeben, sich mal in einer Sache vertan zu haben oder daß sie Rechtssprechung geändert hat. Das macht er lieber still und heimlich und verkündet dann Monate später, wieder mit großer Fresse, daß er das schon immer gesagt hat, wie es dann ist.

Und solltest du in deiner Visitenkarte z. B. deine E-Mail-Adresse haben, kann es sein, daß er diese fälscht und mit deiner E-Mail-Adresse bei anderen Usern über dich lästert oder dir - vermeintlich mit deiner eigenen Adresse als Absender - beleidigende E-Mails schickt.

Wenn man ihm gegenüber dann aber kontert und seine Widersprüche aufdeckt, versucht er halt, mit Ablenkung oder dummen Sprüchen vom Thema wegzukommen. Er sieht halt nicht ein, daß eine Aktion (von ihm ausgehende Beleidigungen) eine Gegenreaktion (nicht meinem üblichen Stil entprechende Forenbeiträge) nach sich zieht.

Ein Troll eben. Ohne Medikamente wird da nichts zu machen sein, das muß man ja ganz realistisch sehen...

Gruß
Jürgen
peterson Crusty_der_Clown „Wenn ich in meine AGB reinschreibe, daß ich keine unfreie Ware annehme, dann...“
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Bleib doch einfach bei Deinen Druckern, anstatt andere Leute zu beschimpfen.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie können etwa folgende Formulierung in Ihre AGBs aufnehmen:

"Im Falle des Widerrufes hat der Besteller bei einem Bestellwert bis zu einem Betrag von € 40,00 die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen. Darüberhinaus gegen die Kosten der Rücksendung zu unseren Lasten und werden bei Rückzahlung des Kaufpreises erstattet. Bei unfreier Rücksendung gehen die damit verbundenen zusätzlichen Kosten (Strafporto) zu Lasten des Käufers und werden mit dem zu erstattenden Kaufpreis verrechnet".

Denn der Käufer hat kein Recht, einen Vorschuß auf seine Rücksendungskosten zu verlangen. Er darf allerdings die Rücksendung per Nachnahme vornehmen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt

Crusty_der_Clown peterson „Mann, Kolti, was widert mich deine Art an.“
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peterson Crusty_der_Clown „Was für ein interessanter Tip(p)“
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;O)

rumblefrog1 peterson „Gute Besserung“
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Das Statement von Crusty ist genial fies !

Peterson hat doch wohl in diesem Thread NIX falsches geschrieben, oder ?

Peterson und Crusty: SEID NETT AUFEINANDER !

MFG :D
Crusty_der_Clown rumblefrog1 „ Das Statement von Crusty ist genial fies ! Peterson hat doch wohl in diesem...“
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Nett gemeint, dein Versöhnungsversuch in allen Ehren, aber...

Nun ja, "Peterson" ist bei mir sowieso als unerwünschter User seit langer Zeit ausgeblendet und so schnell wird mich die Neugier nicht wieder packen, was für ein Gesülze er wieder von sich gibt. Wenn er wieder als Kriegswitwe auftaucht, bekomme ich das auch so mit, ansonsten interessiert mich der Stuß gar nicht.

Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß.

Aber dennoch Dankeschön zu deinen Bemühungen.

Gruß
Jürgen

Olaf19 peterson „Mann, Kolti, was widert mich deine Art an.“
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Zitat aus dieser Mail: "Bei unfreier Rücksendung gehen die damit verbundenen zusätzlichen Kosten (Strafporto) zu Lasten des Käufers und werden mit dem zu erstattenden Kaufpreis verrechnet."

Das klingt ja soweit erstmal ganz einleuchtend, hat aber nichts damit zu tun, dass man bei unfrei versendeten Paketen die Annahme verweigert oder dies gar noch in seine AGBs hineinschreibt. Im Gegenteil, ein mit dem zu erstattenden Kaufpreis zu verrechnendes Strafporto entsteht ja erst dann, wenn der Händler das unfrei zurückgesendete Paket angenommen hat. Solange der Warenwert höher ist als das Strafporto ist dies ja für den Händler risikolos.

CU
Olaf

Crazy Eye Crusty_der_Clown „Wenn ich in meine AGB reinschreibe, daß ich keine unfreie Ware annehme, dann...“
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Natürlich brauchst du als gewerblicher Händler keine unfreien Pakete annehmen. Dein Pech ist nur, daß du dann wohl auch die Ware nie mehr wiedersehen wirst. Und schreib es ruhig in deine AGB bei deinen eBay-Angeboten rein. Nur zu, denn ich muß die Abmahnung, die früher oder später kommen wird, wenn einer deiner Mitbewerber auf dich aufmerksam wird, ja nicht bezahlen.

Eine dumme anshclufrage daran, wenn du kein unfreies paket annihmst und folglich auch nicht die Ware zurückgesendet bekommst - mußt du dann den kaufpreis zurückerstatten?
So von meinen gefühl wäre das nicht der Fall, allerdings versteh ich dann nicht wenn der verkäufer von vornerein warnt, wir nehmen keine unfreien Pakete an abgemahnt werden darf.

Und wenn er tatsächlich unfreie Pakete annehmen muss, warte ich noch auf den konkurrenten der Backsteine unfrei an seine Kollegen schickt.
rumblefrog1 Crazy Eye „ Eine dumme anshclufrage daran, wenn du kein unfreies paket annihmst und...“
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"anshclufrage" ? - bei aller Fantasie - Was heisst das ?

MFG

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Manowar - Courage
Crazy Eye rumblefrog1 „ anshclufrage ? - bei aller Fantasie - Was heisst das ? MFG...“
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anschlußfrage

rumblefrog1 Crazy Eye „anschlußfrage“
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Das wäre jetzt ne Frage für die Nachtsendung von 9-live ! lOl

MFG

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Rhapsody - Flames Of Revenge
Olaf19 Crazy Eye „ Eine dumme anshclufrage daran, wenn du kein unfreies paket annihmst und...“
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> ...warte ich noch auf den konkurrenten der Backsteine unfrei an seine Kollegen schickt.

Nun gut, das Risiko geht man aber immer ein, wenn man ein Paket annimmt, egal ob unfrei oder frankiert.

Ich könnte mir auch ein teures Gerät kaufen, nach 10 Tagen vom Vertrag zurücktreten und dem Händler eine Kiste Steine schicken - ordnungsgemäß frankiert, versteht sich. Die Ausgabe lohnt sich, wenn ich dafür das Gerät behalte. Wenn der Händler allerdings die Gewohnheit hat, seine Warenretouren vor neutralen Zeugen auszupacken, dann hätte ich ein Problem.

CU
Olaf
rumblefrog1 Olaf19 „ ...warte ich noch auf den konkurrenten der Backsteine unfrei an seine Kollegen...“
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Außerdem gibt es noch die "Wertminderung"

Wenn ich also die Backsteine länger als 10 Tage im Gebrauch habe, haben die nur noch den Wert von 9 Backsteinen !?!

Das heißt der Verkäufer kann daraus keine Kirche mehr bauen.

MFG

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J.B.O. - Der Hofnarr
Crazy Eye Olaf19 „ ...warte ich noch auf den konkurrenten der Backsteine unfrei an seine Kollegen...“
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Wenn man allerdings ein versandhaus hat, erwartet man eigentlich täglich retouren - das heißt man darf keine pakete ablehnen.

Es geht ja nicht darum was falsches zurückzuschicken und dafür das geld zu verlangen, sondern ihn mit den Porto zu schädigen und unfreie pakete sind nicht so teuer. Ich denke schon das ein händler die pakete vor zeugen auspackt, oder die zumindest organisieren kann.