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Re-Artikel von xBay

rumblefrog1 / 28 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo !

Mal `ne Frage:

Wenn man Artikel kauft, bei ebay für über 40,- Euro,
bei einem gewerblichen Verkäufer.
die zurückschickt, weil nicht gefallen ( darf man ja ),

aber wer zahlt dann die Versandkosten zurück ?

Der Käufer, oder Verkäufer ?

Beispül: Kaufst 'ne Kamera ( 100,- Euro ) + 10,- Euro Versand.

Schickst die Kamera zurück, Kriegst die 100,- Euro zurück - Klar !
Aber die 10,- Versandkosten ?

Ich spiele nur mit dem Gedanken ...

Sicherlich nicht peterson
Leider ist es so... OWausK
Crusty_der_Clown peterson „Wenn ich in meine AGB reinschreibe, daß ich keine unfreie Ware annehme, dann...“
Optionen
Wenn ich in meine AGB reinschreibe, daß ich keine unfreie Ware annehme, dann ist das Fakt.
Kolti oder Marianne oder wie auch immer du angesprochen werden möchtest: Weißt du, was an dir so toll ist? Daß du keine Ahnung hast, absolut keine Ahnung, sowas von keine Ahnung, aber immer eine große Fresse. Insbesondere das neckische "Basta" spricht da wohl für sich selbst.

Natürlich brauchst du als gewerblicher Händler keine unfreien Pakete annehmen. Dein Pech ist nur, daß du dann wohl auch die Ware nie mehr wiedersehen wirst. Und schreib es ruhig in deine AGB bei deinen eBay-Angeboten rein. Nur zu, denn ich muß die Abmahnung, die früher oder später kommen wird, wenn einer deiner Mitbewerber auf dich aufmerksam wird, ja nicht bezahlen.

Daher meine ausdrückliche Bitte: Schreib es dick und fett in deine AGB rein. Am besten in riesengroßer Schrift.

Andere Händler, gerade diejenigen, die vor einschlägigen Anwälten ein wenig in Deckung gehen müssen, kennen nämlich die Probleme, die auf einen zukommen können nur zu gut. http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/04/15/unfreie-rucksendung-erlaubt

Nur an Herrn Kolti geht halt alles vorbei. Wäre ja nicht weiter schlimm, kein Mensch kann alles wissen, kann auch mal während eines Urlaubs was verpassen, aber nicht jeder hat gleich die große Fresse und hält seine persönlichen Vorlieben für geltendes Recht. Dumm nur, daß das, was heute richtig oder üblich ist, bei unveränderten Gesetzen morgen schon falsch, fraglich oder abmahngefährtet ist.

Daher wird den Händlern dringend empfohlen, unfreie Paketsendungen auf alle Fälle anzunehmen. Was dem Händler jedoch scheinbar freisteht (bisher noch, hoffenlich bleibt es auch dabei) , ist, eventuell angefallenes "Strafporto" (erhöhtes Porto wegen einer unfreien Sendung) bei der Rückerstattung des dem Kunden zustehenden Betrages abzuziehen... Bis halt ein Gericht etwas gegenteiliges entscheidet. Da wir so gut wie keine Privatkunden haben, habe ich da aber glücklicherweise absolut keine Erfahrung mit.

Da Herr Kolti jedoch niemals, niemals, niemals auf die Idee kommen wird, sich mal geirrt zu haben, wird er erfahrungsgemäß gleich wieder sinngemäß schreiben, was für ein Idiot ich bin und was ich immer für einen Blödsinn schreibe. Schon in wenigen Tagen, Wochen, Monaten wird er jedoch das gleiche wie ich schreiben und behaupten, niemals etwas anderes gesagt zu haben.

Wie beim Thema Gewährleistung
"Schreib nicht immer son Blödsinn.
Zwei Jahre sind bei Neuwaren.
Six"

Komisch, vor ein paar Monaten hast du plötzlich das Gegenteil behauptet.

Mann, Kolti, was widert mich deine Art an.
Gute Besserung peterson
anschlußfrage Crazy Eye