Allgemeines 21.967 Themen, 148.265 Beiträge

Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

siggi12 / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Möchte mal eine positive Diskussion anstossen.

Imho wurde ja in dem Urteil des BVG zur Onlinedurchsuchung praktisch erklärt das das Recht auf unverletzlichkeit der Wohnung auch für den PC gilt und das Fernmeldegeheimniss auch im Internet.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-022.html

Ist das nicht auf kurz oder lang auch das Ende von Rasch & Co.

Oder besteht bei dieser elenden Raubkopiererei gefahr für Leib und Leben der Musikindustrie ;-) ?

Da wir keine Anwälte sind werden wir das sicher nicht restlos klären können solange es keine Urteile dazu gibt aber was denkt ihr darüber ?


MfG


siggi


1. Ich bin nicht der liebe Gott sondern versuche nur zu helfen ! 2.Manchmal versteht man etwas geschriebenes falsch oder die Antworten sind etwas flapsig das ist aber keine böswilligkeit !
bei Antwort benachrichtigen
Max Payne siggi12 „Urteil des Bundesverfassungsgerichtes“
Optionen
Oder besteht bei dieser elenden Raubkopiererei gefahr für Leib und Leben der Musikindustrie ;-) ?

Was hat denn das mit der Online-Durchsuchung zu tun? Auch beim Ladendiebstahl besteht keine Gefahr für Leib und Leben - dennoch sieht sich der Täter mit Eingriffen in seine Grundrechte konfrontiert: z.B. wenn er warten mus, bis die Polizei eintrifft; wenn die Polizei dann seine Taschen durchstöbert etc.
The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
bei Antwort benachrichtigen