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Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

siggi12 / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Möchte mal eine positive Diskussion anstossen.

Imho wurde ja in dem Urteil des BVG zur Onlinedurchsuchung praktisch erklärt das das Recht auf unverletzlichkeit der Wohnung auch für den PC gilt und das Fernmeldegeheimniss auch im Internet.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-022.html

Ist das nicht auf kurz oder lang auch das Ende von Rasch & Co.

Oder besteht bei dieser elenden Raubkopiererei gefahr für Leib und Leben der Musikindustrie ;-) ?

Da wir keine Anwälte sind werden wir das sicher nicht restlos klären können solange es keine Urteile dazu gibt aber was denkt ihr darüber ?


MfG


siggi


1. Ich bin nicht der liebe Gott sondern versuche nur zu helfen ! 2.Manchmal versteht man etwas geschriebenes falsch oder die Antworten sind etwas flapsig das ist aber keine böswilligkeit !
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|dukat| siggi12 „Bezog sich auf einen Artikel in der letzten Chip, aber es stimmt da wird nicht...“
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Aber ich denke mal das Urteil zeigt Möglichkeiten auf legal Dateien untereinander auf sichererem Weg zu tauschen, mal sehen wie es weiter geht.

Nein, die zeigt es nicht auf. Wenn Herr Rasch nach illegalen Downloads sucht, dann nimmt er ein P2P Programm und notiert sich die IP-Adressen derer, die Daten anbieten. Das hat mit einem Trojaner gar nix zu tun.

http://morgenmagazin.zdf.de/ZDFde/inhalt/5/0,1872,5267973,00.html?dr=1
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