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Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

siggi12 / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Möchte mal eine positive Diskussion anstossen.

Imho wurde ja in dem Urteil des BVG zur Onlinedurchsuchung praktisch erklärt das das Recht auf unverletzlichkeit der Wohnung auch für den PC gilt und das Fernmeldegeheimniss auch im Internet.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-022.html

Ist das nicht auf kurz oder lang auch das Ende von Rasch & Co.

Oder besteht bei dieser elenden Raubkopiererei gefahr für Leib und Leben der Musikindustrie ;-) ?

Da wir keine Anwälte sind werden wir das sicher nicht restlos klären können solange es keine Urteile dazu gibt aber was denkt ihr darüber ?


MfG


siggi


1. Ich bin nicht der liebe Gott sondern versuche nur zu helfen ! 2.Manchmal versteht man etwas geschriebenes falsch oder die Antworten sind etwas flapsig das ist aber keine böswilligkeit !
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out-freyn siggi12 „Tja es wird ja aber der Internetdatenverkehr abgehört und das ist imho ein...“
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Zum Fernmeldegeheimnis gehört auch, dass Telefonate nicht abgehört werden dürfen (bzw. nur auf richterliche Anordnung).
Trotzdem kann man sich teilweise gar nicht dagegen wehren, fremde Telefonate mitzuhören. Jeder, in dessen Nähe schon mal mit einem Handy telefoniert wurde, wird das bestätigen können.
Bei Datenverkehr ist es genauso. Unverschlüsselten Datenverkehr kann jeder mitlesen.

Solange keine Maßnahmen zur Verschlüsselung des Datenverkehrs getroffen werden, kann und darf man sich nicht beschweren, wenn andere Leute mithören oder -lesen.

The conspiracy theory of society [...] comes from abandoning God and then asking: »Who is in his place?« (Sir Karl Popper, Conjectures and Refutations, 1963)
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