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Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
siggi12 / 6 Antworten / FlachansichtMöchte mal eine positive Diskussion anstossen.
Imho wurde ja in dem Urteil des BVG zur Onlinedurchsuchung praktisch erklärt das das Recht auf unverletzlichkeit der Wohnung auch für den PC gilt und das Fernmeldegeheimniss auch im Internet.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-022.html
Ist das nicht auf kurz oder lang auch das Ende von Rasch & Co.
Oder besteht bei dieser elenden Raubkopiererei gefahr für Leib und Leben der Musikindustrie ;-) ?
Da wir keine Anwälte sind werden wir das sicher nicht restlos klären können solange es keine Urteile dazu gibt aber was denkt ihr darüber ?
MfG
siggi