Hallo. Leider habe ich nur noch den letzten Teil einer Ratgebersendung gesehen. Der Studiogast sagte sinngemäß, dass, auch wenn man die Kündigungsfrist verstreichen lässt, sich lt. AGB der Vertrag somit um ein weiteres (halbes) Jahr verlängert, man immer noch 3 Monate Zeit hätte, den alten Vertrag zu kündigen. Stimmt das, weiß das jemand von euch? Ich kann nicht mehr sagen, ob es sich dort um ein Handyvertrag handelte oder das Thema allgemein gehalten war. Mir z.B. geht es um eine DSL-Flatrate, die jetzt demnächst ausläuft.
Gruß
warsteiner
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Dass Deutsche Vertragsrecht ist doch relativ Human in Deutschland gibt es einen weitgehenden "Dummischutz" in den USA geht es ganz anders ab.
http://www.stern.de/politik/panorama/:Schadensersatz-Klage-Die-54-Millionen-Dollar-Hose/590552.html
Ausserdem sind solche Kündigungsklauseln allgemein üblich ich wüsste nicht wo da jemand übervorteilt wird.
MfG
siggi