Hallo. Leider habe ich nur noch den letzten Teil einer Ratgebersendung gesehen. Der Studiogast sagte sinngemäß, dass, auch wenn man die Kündigungsfrist verstreichen lässt, sich lt. AGB der Vertrag somit um ein weiteres (halbes) Jahr verlängert, man immer noch 3 Monate Zeit hätte, den alten Vertrag zu kündigen. Stimmt das, weiß das jemand von euch? Ich kann nicht mehr sagen, ob es sich dort um ein Handyvertrag handelte oder das Thema allgemein gehalten war. Mir z.B. geht es um eine DSL-Flatrate, die jetzt demnächst ausläuft.
Gruß
warsteiner
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Hallo,
ich denke, daß Du das grds. richtig verstanden hast, allerdings gerade falsch interpretierst:
natürlich hast Du bei Vertragsverlängerungen um x Monate das vereinbarte Kündigungsrecht von i. d. Regel 3 Monaten.
Aber mit diesen 3 Monaten sind meistens die letzten 3 Monate der Vertragslaufzeit gemeint.
"...vor Ablauf der Vertragslaufzeit..." ist die gängige Formulierung.
Wenn Du also gerade für 24 Monate verlängert wurdest: Pech gehabt...
Gruß,
Dirk