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Verträge auch nach Fristverstreichung noch kündbar?

warsteiner / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo. Leider habe ich nur noch den letzten Teil einer Ratgebersendung gesehen. Der Studiogast sagte sinngemäß, dass, auch wenn man die Kündigungsfrist verstreichen lässt, sich lt. AGB der Vertrag somit um ein weiteres (halbes) Jahr verlängert, man immer noch 3 Monate Zeit hätte, den alten Vertrag zu kündigen. Stimmt das, weiß das jemand von euch? Ich kann nicht mehr sagen, ob es sich dort um ein Handyvertrag handelte oder das Thema allgemein gehalten war. Mir z.B. geht es um eine DSL-Flatrate, die jetzt demnächst ausläuft.

Gruß

warsteiner

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WVB-38 siggi12 „Wirklich genaue Auskunft wirst du da nur bei der Verbraucherzentrale oder einem...“
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Hallo Siggi,

"Ausserdem wüsste ich nicht wozu man dann noch Verträge macht wenn jeder doch machen kann was er will."
Deine Aussage.

Meine Meinung dazu:
- Verträge sollten immer nur dem maximalen Wert entsprechen, den das finanziell schwächere Mitglied des Vertrages, ohne Pleite, verkraften kann, es sollte die Pflicht des finanziell stärkeren sein, sich von der finanziellen Leistungafähigkeit des Vertragspartners zu überzeugen, mit absoluter Verlustkonsequenz, wenn nicht berücksichtigt. Die Gewinngeilheit von findigen "Untrnehnern" übertrifft noch den "Geiz ist geil" Instinkt des durchschnits-Bürgers.

Wenn dies in Deutschland zu mindest (oder in der westlichen Welt ) gelten würde (quasi Sozialstaat, soziale Marktwirtschaft) würde es nicht so viele private Pleiten geben.
Mit dem Risiko hier verrissen zu werden, will ich mal ein paar Begriffe in einen Topf werfen:
- Vetternwirtschaft
- Seilschafften
- Lobiismus
um nicht bis süditalien zu gehen, soviel.

das musste ich mal loswerden.






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