Hallo. Leider habe ich nur noch den letzten Teil einer Ratgebersendung gesehen. Der Studiogast sagte sinngemäß, dass, auch wenn man die Kündigungsfrist verstreichen lässt, sich lt. AGB der Vertrag somit um ein weiteres (halbes) Jahr verlängert, man immer noch 3 Monate Zeit hätte, den alten Vertrag zu kündigen. Stimmt das, weiß das jemand von euch? Ich kann nicht mehr sagen, ob es sich dort um ein Handyvertrag handelte oder das Thema allgemein gehalten war. Mir z.B. geht es um eine DSL-Flatrate, die jetzt demnächst ausläuft.
Gruß
warsteiner
Internetanschluss und Tarife 23.322 Themen, 97.939 Beiträge
Wirklich genaue Auskunft wirst du da nur bei der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt bekommen.
Ich denke du hast etwas falsch verstanden wenn sich der Vertrag um 6 Monate verlängert hat man 3 Monate Zeit um fristgerecht zu kündigen ;-).
Oder es ging um ein Sonderkündigungsrecht.
http://www.wer-weiss-was.de/theme123/article2506760.html
Ich denke da solche Kündigungsfristen allgemein Usus sind, sind sie auch vor Gericht gültig.
Ausserdem wüsste ich nicht wozu man dann noch Verträge macht wenn jeder doch machen kann was er will.
MfG
siggi