Hallo. Leider habe ich nur noch den letzten Teil einer Ratgebersendung gesehen. Der Studiogast sagte sinngemäß, dass, auch wenn man die Kündigungsfrist verstreichen lässt, sich lt. AGB der Vertrag somit um ein weiteres (halbes) Jahr verlängert, man immer noch 3 Monate Zeit hätte, den alten Vertrag zu kündigen. Stimmt das, weiß das jemand von euch? Ich kann nicht mehr sagen, ob es sich dort um ein Handyvertrag handelte oder das Thema allgemein gehalten war. Mir z.B. geht es um eine DSL-Flatrate, die jetzt demnächst ausläuft.
Gruß
warsteiner
Internetanschluss und Tarife 23.330 Themen, 98.029 Beiträge
Wirklich genaue Auskunft wirst du da nur bei der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt bekommen.
Ich denke du hast etwas falsch verstanden wenn sich der Vertrag um 6 Monate verlängert hat man 3 Monate Zeit um fristgerecht zu kündigen ;-).
Oder es ging um ein Sonderkündigungsrecht.
http://www.wer-weiss-was.de/theme123/article2506760.html
Ich denke da solche Kündigungsfristen allgemein Usus sind, sind sie auch vor Gericht gültig.
Ausserdem wüsste ich nicht wozu man dann noch Verträge macht wenn jeder doch machen kann was er will.
MfG
siggi
Hallo Siggi,
"Ausserdem wüsste ich nicht wozu man dann noch Verträge macht wenn jeder doch machen kann was er will."
Deine Aussage.
Meine Meinung dazu:
- Verträge sollten immer nur dem maximalen Wert entsprechen, den das finanziell schwächere Mitglied des Vertrages, ohne Pleite, verkraften kann, es sollte die Pflicht des finanziell stärkeren sein, sich von der finanziellen Leistungafähigkeit des Vertragspartners zu überzeugen, mit absoluter Verlustkonsequenz, wenn nicht berücksichtigt. Die Gewinngeilheit von findigen "Untrnehnern" übertrifft noch den "Geiz ist geil" Instinkt des durchschnits-Bürgers.
Wenn dies in Deutschland zu mindest (oder in der westlichen Welt ) gelten würde (quasi Sozialstaat, soziale Marktwirtschaft) würde es nicht so viele private Pleiten geben.
Mit dem Risiko hier verrissen zu werden, will ich mal ein paar Begriffe in einen Topf werfen:
- Vetternwirtschaft
- Seilschafften
- Lobiismus
um nicht bis süditalien zu gehen, soviel.
das musste ich mal loswerden.
-
Dass Deutsche Vertragsrecht ist doch relativ Human in Deutschland gibt es einen weitgehenden "Dummischutz" in den USA geht es ganz anders ab.
http://www.stern.de/politik/panorama/:Schadensersatz-Klage-Die-54-Millionen-Dollar-Hose/590552.html
Ausserdem sind solche Kündigungsklauseln allgemein üblich ich wüsste nicht wo da jemand übervorteilt wird.
MfG
siggi
Hallo,
ich denke, daß Du das grds. richtig verstanden hast, allerdings gerade falsch interpretierst:
natürlich hast Du bei Vertragsverlängerungen um x Monate das vereinbarte Kündigungsrecht von i. d. Regel 3 Monaten.
Aber mit diesen 3 Monaten sind meistens die letzten 3 Monate der Vertragslaufzeit gemeint.
"...vor Ablauf der Vertragslaufzeit..." ist die gängige Formulierung.
Wenn Du also gerade für 24 Monate verlängert wurdest: Pech gehabt...
Gruß,
Dirk
Ja danke Jungs, da habe ich mir dann wohl doch aus dem Rest der Sendung was zusammenkonstruiert, was ihr ja hiermit widerlegt habt.