Heute wurde entschieden, dass man bei Ebay durchaus Hehlerware kaufen darf, ohne dafür bestraft zu werden.
In dem Verfahren ging es darum, das ein Mann bei Ebay ein fabrikneues NAVI für rund 30% des Originalpreises erworben hat.
Kurz zusammengefasst sagt das Urteil, wenn in der Anzeige nicht stand Hehlerware, konnte er das auch nicht wissen. Saubillig alleine reicht nicht!
Seht ihr also einen Mercedes E-Klasse, drei Wochen alt, aus Polen umstandshalber mit „neuen“ polnischen „Papieren“ für nur 10.000,- Euro unfallfrei zu verkaufen, schlagt zu!
Quelle: TV
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Ein sehr vernünftiges und praxisorientiertes Gerichtsurteil, die Überlegungen sind in allen Punkten so schlüssig und stimmig, dass man annehmen muss, Richter Heidrich traded privat selbst viel bei ebay... danke, Landgericht Karlsruhe, für die klaren Worte!
CU
Olaf