Heute wurde entschieden, dass man bei Ebay durchaus Hehlerware kaufen darf, ohne dafür bestraft zu werden.
In dem Verfahren ging es darum, das ein Mann bei Ebay ein fabrikneues NAVI für rund 30% des Originalpreises erworben hat.
Kurz zusammengefasst sagt das Urteil, wenn in der Anzeige nicht stand Hehlerware, konnte er das auch nicht wissen. Saubillig alleine reicht nicht!
Seht ihr also einen Mercedes E-Klasse, drei Wochen alt, aus Polen umstandshalber mit „neuen“ polnischen „Papieren“ für nur 10.000,- Euro unfallfrei zu verkaufen, schlagt zu!
Quelle: TV
Klatsch, Fakten, News, Betas 5.087 Themen, 27.849 Beiträge
Wenn das Zeug dann beschlagnahmt wird ist es trotzdem weg...
Dann hast Du das Urteil nicht verstanden......
Es ging, im Gegensatz zu Deiner Mitteilung, darum, dass ein Käufer auf eine 1-Euro-Aktion geboten hat und dann ein "Schnäppchen" machen konnte. Es war kein Sofort-Kauf (da hätte man, auch laut Gericht, stutzig werden müssen), sondern ein schlichtes Gebot.
Aus einer beginnenden 1-Euro-Auktion ist nicht zwingend eine Hehlerware zu erkennen - oder bist Du so schlau? Kennst Du das Ergebnis von Auktionen im vorhinein? Dann wäre es sicherlich ein Straftatbestand.
Ich frage mich, warum z.B. Gemälde bei Sotherby´s niedrig angeboten werden können - alles Hehlerware?
Dein Beispiel der E-Klasse würde sich auf einen Sofortkauf beziehen - darum ging es aber nicht. Oder wolltest Du nur diskriminierend sein? Alle Polen sind Diebe? Nur "Deutsche" 1-Euro-Käufe sind sicher?
http://www.nickles.de/static_cache/538290514.html
Das hat mit Sofortkauf nichts zu tun, es ging alleine darum, das er bei Originalware hätte erkennen müssen, das diese nicht für 1/3 des Preises zu bekommen ist!
Ob die Aution dabei bei 1,- oder 2.000,- Euro (rückwärts) begann ist dabei egal gewesen.
Der letzte Absatz von Dir ist nach meiner Meinung nur absoluter Schrott, der nur provzieren soll!
Such Dir einen TROLL zum spielen!
(sicherlich habe ich jetzt wieder gegen das Kapitel 10 des Evangelium nach Johannes verstoßen!)
Doch es hat sehr wohl etwas mit der Art des Angebots zu tun. Bei Auktionen ist unbekannt wohin sich der Preis entwickelt, daher kann der Bieter auch nicht gleich erkennen ob da etwas faul ist oder nicht. Im Gegensatz zum Sofortkauf. Meinetwegen dein Mercedes-Beispiel. Damit macht man sich auch weiterhin straftbar.
Der konnte doch bei Abgabe seines Gebotes nun beim besten willen nicht erkennen zu welchem Preis das Ding am Ende verkauft wird. Vielleicht hat er ja sogar 1800€ geboten und am Ende mangels Mitbietern schon für 700€ die Auktion gewonnen...
Du hast Dir aber schon den Sachverhalt durchgelesen (http://www.heise.de/newsticker/meldung/96717/from/atom10)???
Der Freispruch erfolgte, da es sich
- um ein 1-Euro-Anfangsgebot handelte
- der Verkäufer eine positive Bewertung von über 99 % hatte
- der Preis sich im Rahmen vergleichbarer eBay-Angebote hielt!
- es nicht erkennbar war, dass es sich um Hehlerware handelt
Aber (Auszug Heise):
Anders könnte der Fall bei einer sogenannten Sofortkaufoption mit einem sensationellen Preis liegen. Da müsse man sich nach den Gründen erkundigen, mahnte Heidrich: "Wenn da keine plausible Antwort kommt, sollte man die Finger davon lassen.
Heidrich war der zuständige Richter.
Ein sehr vernünftiges und praxisorientiertes Gerichtsurteil, die Überlegungen sind in allen Punkten so schlüssig und stimmig, dass man annehmen muss, Richter Heidrich traded privat selbst viel bei ebay... danke, Landgericht Karlsruhe, für die klaren Worte!
CU
Olaf
Es muss sowie alles wieder zurück in den Wirtschaftskreislauf oder soll das geklaute Zeugs verschrottet werden? Und die Justiz/Polizei bekommt das nicht gebacken, wann kommt schon mal ein geklautes sichergestelltes Auto aus Polen zurück? Ein Schelm wer behauptet, die Nachfrage verursache die Kriminalität. So denken wir ja nicht mal beim Rauschgift.
Heißt das nun, daß man auch im Elektronikmarkt in der Stadt stutzig werden muß, wenn dort ein DVD-Player für die Hälfte des üblichen Preises angeboten wird? Muß ich dann davon ausgehen, daß der Markt einen Lkw an der Raststätte ausgeräumt hat? Daß ein eBay-Käufer seine Ware los ist, wenn sich herausstellt, daß es sich um Hehlerware handelt, ist klar - "Pech gehabt" kann man dann nur sagen. Aber den Käufer - in welcher Form auch immer - zur Verantwortung ziehen zu wollen ist ja wohl ein schlechter Scherz. Da hat jemand scheinbar den Sinn und Zweck von eBay nicht verstanden...
Bei eBay werden zum Sofort-Kauf UNMENGEN Artikel angeboten, die zum Teil sehr weiter unter dem üblichen Verkaufspreis liegen. Das sind also alles potentielle Hehlerwaren, aha ;-)
Ich will ja alten Kaffeesatz nicht aufwärmen, aber es kommt mir so vor, als ob hier einige einfach Betriebsblind sein wollen.
Der Käufer hat einfach mit dem Urteil Glück und einen guten Anwalt gehabt.
Andere Gerichte sehen das anders.
Natürlich ist gegen 1 € Versteigerungen nicht zu sagen, wenn aber solche hochwertigen deutsche Teile über Polen versteigert werden und einer steigert, ist entweder wirklich blind, oder er geht einfach das Risiko ein...
Als Softwareingenieur hat er sich auf jeden Fall ziemlich dämlich angestellt, da er damit rechnen musste, dass solche Geräte registriert sind.
Bei solchen Aktionen lasse ich mir auch in Deutschland klipp und klar bestätigen, wo die Ware herkommt. Und wenn es ein Händler ist, will ich noch wissen, ob es nicht über den grauen Markt rückwärts reingekommen ist.
Aber Bravo, wenigstens gilt, wer billig kauft, kauft zweimal....
Gruß
luttyy
Die werden Dir im Zweifelsfall das bestätigen was Du hören willst...
Aber Bravo, wenigstens gilt, wer billig kauft, kauft zweimal....
Teuer kaufen schützt also vor Hehlerware?