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Ebay-Urteil zu Hehlerware

J-G-W / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Heute wurde entschieden, dass man bei Ebay durchaus Hehlerware kaufen darf, ohne dafür bestraft zu werden.

In dem Verfahren ging es darum, das ein Mann bei Ebay ein fabrikneues NAVI für rund 30% des Originalpreises erworben hat.

Kurz zusammengefasst sagt das Urteil, wenn in der Anzeige nicht stand Hehlerware, konnte er das auch nicht wissen. Saubillig alleine reicht nicht!

Seht ihr also einen Mercedes E-Klasse, drei Wochen alt, aus Polen umstandshalber mit „neuen“ polnischen „Papieren“ für nur 10.000,- Euro unfallfrei zu verkaufen, schlagt zu!

Quelle: TV

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gelöscht_35042 MaWin|DA „Heißt das nun, daß man auch im Elektronikmarkt in der Stadt stutzig werden...“
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Ich will ja alten Kaffeesatz nicht aufwärmen, aber es kommt mir so vor, als ob hier einige einfach Betriebsblind sein wollen.

Der Käufer hat einfach mit dem Urteil Glück und einen guten Anwalt gehabt.

Andere Gerichte sehen das anders.

Natürlich ist gegen 1 € Versteigerungen nicht zu sagen, wenn aber solche hochwertigen deutsche Teile über Polen versteigert werden und einer steigert, ist entweder wirklich blind, oder er geht einfach das Risiko ein...

Als Softwareingenieur hat er sich auf jeden Fall ziemlich dämlich angestellt, da er damit rechnen musste, dass solche Geräte registriert sind.

Bei solchen Aktionen lasse ich mir auch in Deutschland klipp und klar bestätigen, wo die Ware herkommt. Und wenn es ein Händler ist, will ich noch wissen, ob es nicht über den grauen Markt rückwärts reingekommen ist.

Aber Bravo, wenigstens gilt, wer billig kauft, kauft zweimal....

Gruß
luttyy

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