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Ebay-Urteil zu Hehlerware

J-G-W / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Heute wurde entschieden, dass man bei Ebay durchaus Hehlerware kaufen darf, ohne dafür bestraft zu werden.

In dem Verfahren ging es darum, das ein Mann bei Ebay ein fabrikneues NAVI für rund 30% des Originalpreises erworben hat.

Kurz zusammengefasst sagt das Urteil, wenn in der Anzeige nicht stand Hehlerware, konnte er das auch nicht wissen. Saubillig alleine reicht nicht!

Seht ihr also einen Mercedes E-Klasse, drei Wochen alt, aus Polen umstandshalber mit „neuen“ polnischen „Papieren“ für nur 10.000,- Euro unfallfrei zu verkaufen, schlagt zu!

Quelle: TV

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MaWin|DA J-G-W „Ebay-Urteil zu Hehlerware“
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Heißt das nun, daß man auch im Elektronikmarkt in der Stadt stutzig werden muß, wenn dort ein DVD-Player für die Hälfte des üblichen Preises angeboten wird? Muß ich dann davon ausgehen, daß der Markt einen Lkw an der Raststätte ausgeräumt hat? Daß ein eBay-Käufer seine Ware los ist, wenn sich herausstellt, daß es sich um Hehlerware handelt, ist klar - "Pech gehabt" kann man dann nur sagen. Aber den Käufer - in welcher Form auch immer - zur Verantwortung ziehen zu wollen ist ja wohl ein schlechter Scherz. Da hat jemand scheinbar den Sinn und Zweck von eBay nicht verstanden...

Bei eBay werden zum Sofort-Kauf UNMENGEN Artikel angeboten, die zum Teil sehr weiter unter dem üblichen Verkaufspreis liegen. Das sind also alles potentielle Hehlerwaren, aha ;-)

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