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Ebay-Urteil zu Hehlerware

J-G-W / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Heute wurde entschieden, dass man bei Ebay durchaus Hehlerware kaufen darf, ohne dafür bestraft zu werden.

In dem Verfahren ging es darum, das ein Mann bei Ebay ein fabrikneues NAVI für rund 30% des Originalpreises erworben hat.

Kurz zusammengefasst sagt das Urteil, wenn in der Anzeige nicht stand Hehlerware, konnte er das auch nicht wissen. Saubillig alleine reicht nicht!

Seht ihr also einen Mercedes E-Klasse, drei Wochen alt, aus Polen umstandshalber mit „neuen“ polnischen „Papieren“ für nur 10.000,- Euro unfallfrei zu verkaufen, schlagt zu!

Quelle: TV

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Tom West J-G-W „Ebay-Urteil zu Hehlerware“
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Dann hast Du das Urteil nicht verstanden......

Es ging, im Gegensatz zu Deiner Mitteilung, darum, dass ein Käufer auf eine 1-Euro-Aktion geboten hat und dann ein "Schnäppchen" machen konnte. Es war kein Sofort-Kauf (da hätte man, auch laut Gericht, stutzig werden müssen), sondern ein schlichtes Gebot.

Aus einer beginnenden 1-Euro-Auktion ist nicht zwingend eine Hehlerware zu erkennen - oder bist Du so schlau? Kennst Du das Ergebnis von Auktionen im vorhinein? Dann wäre es sicherlich ein Straftatbestand.

Ich frage mich, warum z.B. Gemälde bei Sotherby´s niedrig angeboten werden können - alles Hehlerware?

Dein Beispiel der E-Klasse würde sich auf einen Sofortkauf beziehen - darum ging es aber nicht. Oder wolltest Du nur diskriminierend sein? Alle Polen sind Diebe? Nur "Deutsche" 1-Euro-Käufe sind sicher?

http://www.nickles.de/static_cache/538290514.html

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