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Garantiefall

Elfi P. / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo allerseits
Kann mir von euch jemand einen Tipp geben was ich tun soll? Folgendes Problem:
Ich habe mir letztes Jahr am 1.2.2006 bei ebay eine 320GB USB Festplatte gekauft. Am 30.6.07 haben meine Rechner die Festplatte nicht mehr erkannt. Es kam immer bein einschalten der Festplatte irgentwas mit USB Device. Ich habe darauf die Festplatte aus dem Rahmen ausgebaut und per IDE an meinen Rechner angeschlossen. Hier wurde sie zwar als Laufwerk erkannt, hatte aber keinen Zugriff drauf. Ich sollte sie erst formatieren. Danach habe ich versucht sie über das Windows XP setup anzuspechen. Ich konnte sie als Laufwerk mit den Daten sehen hatte aber keinen Zugriff drauf. Auch nach Scandisk nicht. Also hab ich die Festplatte samt Rahmen an den Verkäufer geschickt.
Der hat mir unverhofft und ohne irgentwelche Mail oder Gespräch 4 Wochen später ein Paket mit 30€ NAchnahmegebühr zurückgesand, was ich aber nicht angenommen habe, weil ich ja Garantie habe.
Ich ging zum Rechtsanwalt, der schrieb ihm er solle mir innerhalb einer Frist eine neue bzm reparierte Festplatte zu schicken oder den Kaufbetrag erstatten.
Nun fordert der Verkäufer von mir 50 € für Versand und Aufwandsentschädigng, da die Festplatte nach genauer Prüfung angeblich nicht beschädigt sei.
Ich bin zwar kein Profi in solchen Sachen, aber ich weiß 100%tig, daß man keinen Zugriff auf die Festplatte bzw. Daten hatte.
Nun bin ich etwas verwirrt und frage euch was Ihr dazu meint.
Mein nächster Termin beim Rechtsanwalt ist nächste Woche.
Was kann man in diesem Falle machen? Wie soll ich reagieren?

Danke im voraus

Elfi

peterson Elfi P. „Garantiefall“
Optionen

Zumindest sieht es so aus, daß bisher alles richtig gelaufen ist.

Der Verkäufer hat die Ware zurückgenommen und geprüft.
Er sagt sie wäre in Ordnung. Daraufhin kann er Dir selbstverständlich seine Kosten in Rechnugn stellen.

Es wäre nun an Dir, das gegenteil zu beweisen. Dieses würde bedeuten, daß Du einen Sachverständigen beauftragen müßtest. Das kostet natürlich Geld.
Aber das kostet Dein Anwalt ja schon auch. :o(

Interessant wäre festzustellen, ob Du wirklich Garantie hast und wer diese gewährt.
Könnte der Händler sein, könnte aber auch der Hersteller sein.
Das sieht man in den Unterlagen zur Festplatte.

(Meine Logitechmaus hat zB 3 Jahre)