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Garantiefall

Elfi P. / 6 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo allerseits
Kann mir von euch jemand einen Tipp geben was ich tun soll? Folgendes Problem:
Ich habe mir letztes Jahr am 1.2.2006 bei ebay eine 320GB USB Festplatte gekauft. Am 30.6.07 haben meine Rechner die Festplatte nicht mehr erkannt. Es kam immer bein einschalten der Festplatte irgentwas mit USB Device. Ich habe darauf die Festplatte aus dem Rahmen ausgebaut und per IDE an meinen Rechner angeschlossen. Hier wurde sie zwar als Laufwerk erkannt, hatte aber keinen Zugriff drauf. Ich sollte sie erst formatieren. Danach habe ich versucht sie über das Windows XP setup anzuspechen. Ich konnte sie als Laufwerk mit den Daten sehen hatte aber keinen Zugriff drauf. Auch nach Scandisk nicht. Also hab ich die Festplatte samt Rahmen an den Verkäufer geschickt.
Der hat mir unverhofft und ohne irgentwelche Mail oder Gespräch 4 Wochen später ein Paket mit 30€ NAchnahmegebühr zurückgesand, was ich aber nicht angenommen habe, weil ich ja Garantie habe.
Ich ging zum Rechtsanwalt, der schrieb ihm er solle mir innerhalb einer Frist eine neue bzm reparierte Festplatte zu schicken oder den Kaufbetrag erstatten.
Nun fordert der Verkäufer von mir 50 € für Versand und Aufwandsentschädigng, da die Festplatte nach genauer Prüfung angeblich nicht beschädigt sei.
Ich bin zwar kein Profi in solchen Sachen, aber ich weiß 100%tig, daß man keinen Zugriff auf die Festplatte bzw. Daten hatte.
Nun bin ich etwas verwirrt und frage euch was Ihr dazu meint.
Mein nächster Termin beim Rechtsanwalt ist nächste Woche.
Was kann man in diesem Falle machen? Wie soll ich reagieren?

Danke im voraus

Elfi

Aragorn75 Elfi P. „Garantiefall“
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Deine Schilderung ist etwas verwirrend...

Ich konnte sie als Laufwerk mit den Daten sehen hatte aber keinen Zugriff drauf.

Wenn die Platte erkannt wurde und du die Daten sehen konntest, aber der Zugriff auf die Daten nicht funktionierte, spricht erstmal nix für einen defekt der Platte...
Was du wie genau gemacht hast, können wir hier nicht nachvollziehen, von daher wird eine objektive Betrachtung deines Anleigens schwierig.

Solllte der Händler feststellen, das die Platte wirklich nicht defekt war, kann er glaube ich die Kosten an dich weitergeben, die ihm hierfür entstanden sind. Auch die Versandkosten, denn die Schuld an den entstanden Kosten hast du ja dann verursacht.
Bin kein RA, aber ich würde mal sagen, lass dir die Platte zurück schicken und vergleiche die Seriennummer. Wenn es "deine" Paltte ist und sie dann in deinem System wieder läuft, würde ich nicht von einem Garantiefall sprechen und somit müsstets du die Kosten übernehmen...
Wenn es eine andere ist, das würde ich auf die Erstattung der Kosten bestehen.

Aber wie gesagt, wir kennen nur deine Seite der Geschichte und wissen nicht, wie du die Platte gecheckt hast...
Hättest dich mal melden sollen, als dir der Defekkt aufgefallen ist...

usernull Elfi P. „Garantiefall“
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Hi Elfi,

Du wirst wohl in den sauren Apfel beißen müssen und bezahlen.

Denn solche Fehler kommen bei extern per USB angeschlossenen Platten häufig vor. Es reicht schon, die Platte auszuschalten, ohne sie vorher aus dem System entfernt zu haben (unten im Infobereich: Hardware sicher entfernen). Dann gehen häufig der MBR oder eine FAT-Tabelle kaputt. Ergebnis: kein Zugriff auf die Platte und Windows will formatieren. Kein Problem, MBR oder FAT per Testdisk wiederherzustellen. Sprich, die Platte dürfte mechanisch Ordnung sein.

Hättest besser vorher hier gefragt. Aber nachher ist man halt immer schlauer.

Viel Glück trotzdem. Vielleicht kannst Du's ja noch anders klären.

usernull

Andreas42 Elfi P. „Garantiefall“
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Hi!

Was soll man da raten? Es kommt vor und es ist damit technisch möglich, dass eine Platte an einem Rechner nicht mehr lesbar ist und dann an einem anderen funktioniert. Denkbar wäre auch, dass die Platte durch den Versand zum Händler wieder "durchgerüttelt" wurde und dann bei ihm funktioniert.

Auf der anderen Seite weiss ich nicht, welche zusätzlichen Garantieleitungen der Händler dir beim Kauf zugesichert hat.

Das der Händler zwei Jahre bietet, ist extrem ungewöhnlich, die ruhen sich bei eBay gerne auf den üblichen zwei Jahren Gewährleistung aus (die ja keine Garantie ist, was aber sehr gerne so - und damit falsch - verstanden wird) und berufen sich nach den ersten 6 Monaten gerne darauf, dass du als Kunde nachweissen musst, das der Defekt schon beim Kauf vorhanden war und nicht erst im Betrieb entstanden ist. Bearbeitet der Händler danach Supportfälle, dann tritt er IMHO als Dienstleister zwischen dem Kunden und dem Hersteller auf und kann dafür durchaus eine Pauschale für seinen Aufwand verlangen (wenn man bei Herstellern, die z.B. 2 Jahre Garantie geben, direkt abwickelt, dann verlangen die auch oft Transportkosten -zugegeben gute Hersteller übernehmen die dann für den Kunden, aber das muss nicht sein).

Klar kann man diese normalen Gegebenheiten mit Anwälten in gewissen Grenzen nach seinen eigenen Vorstellungen verändern. Als ich als Student bei der damals noch existierenden Comtech-Kette gejobt habe, hat die Zentrale immer eingelenkt, sobald ein Anwalt eingeschaltet wurde, egal was die Kunden auch immer mit dem Gerät angestellt haben. Das hat sich natürlich herumgesprochen und führte dazu, dass die Kunden schon bei reinen Verkaufsgesprächen mit dem Einschalten eines Anwalts drohten, sollte die Kiste später erfolglos repariert werden. (Antwort: "Das würde ich auch so machen. Wenn der Anwalt Rechner reparieren kann, dann sollte man ihn sich auf jeden Fall warmhalten.")

Ok, ich schweife ab. ;-)

Hast du nach dem Einsenden und dem Einschalten des Anwaltes noch "zivilen" Kontakt mit dem Händler gehabt?

Naja, wie soll es weitergehen. Generell bleibt nicht mehr viel, weil Einschalten eines Anwaltes schon das letzte Mittel vor der offiziellen Kriegserklärung eines Staates ist. ;-)

Nüchtern betrachtet, wirst du das sicherlich durchziehen können, egal ob du Recht hast oder nicht - der Händler wird irgendwann aus wirtschaftlichen (und zeitlichen Gründen) zurückstecken müssen. Er wird wegen einer Platte kaum vor Gericht gehen. Die Kosten des Anwaltes dürften dann bei dir bleiben (tippe ich, ich hab's noch nie bis zum Anwalt kommen lassen).
Das trifft auch dann zu, wenn du wirklich eine schriftliche Zusage des Händlers vorliegen hast, dass er dir zwei Jahre Garantie auf die Platte gibt und dabei keine Handhabungsgebühren nimmt.

Genauso gut kannst du die 50€ und deinen Anwalt zahlen und die Sache damit zum Ende bringen. Das verhindert natürlich weitere Kosten und Zeitaufwand auf deiner Seite.

Deine Situation ist IMHO leider sehr verfahren, so dass es keine vernünftige Lösung mehr gibt, die beide Seiten zufrieden stellt (mit Anwalt sind es schon drei Seiten...). Ich weiss ehrlich gesagt nicht, wozu ich dir raten soll.

Bis dann
Andreas

gelöscht_35042 Andreas42 „Hi! Was soll man da raten? Es kommt vor und es ist damit technisch möglich,...“
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Das Problem ist, dass über eBay Billiggehäuse mit billigsten Chipsätzen verkauft werden.

Die Dinger laufen zwar, es kommt aber oft zu den oben genannten Problemen. Die vernünftigste Lösung ist, die Platte zurückzunehmen, die Kosten zu bezahlen, sich eine ICY-Box kaufen und dort die Platte einbauen. (Kann jedes Kind)..


Das Problem mit dem alten Gehäuse kommt nämlich wieder, die Platte hat nichts!

Fazit:

Möglichst eBay aus dem Weg gehen, hier fragen und dann zum Fachhandel...

Auch hier gilt der Spruch, wer billig kauft, kauft zweimal.

Gruß
luttyy

peterson Elfi P. „Garantiefall“
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Zumindest sieht es so aus, daß bisher alles richtig gelaufen ist.

Der Verkäufer hat die Ware zurückgenommen und geprüft.
Er sagt sie wäre in Ordnung. Daraufhin kann er Dir selbstverständlich seine Kosten in Rechnugn stellen.

Es wäre nun an Dir, das gegenteil zu beweisen. Dieses würde bedeuten, daß Du einen Sachverständigen beauftragen müßtest. Das kostet natürlich Geld.
Aber das kostet Dein Anwalt ja schon auch. :o(

Interessant wäre festzustellen, ob Du wirklich Garantie hast und wer diese gewährt.
Könnte der Händler sein, könnte aber auch der Hersteller sein.
Das sieht man in den Unterlagen zur Festplatte.

(Meine Logitechmaus hat zB 3 Jahre)

Anonym peterson „Zumindest sieht es so aus, daß bisher alles richtig gelaufen ist. Der...“
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Hier geht es um 2 verschiedene Probleme:
1. Technisch warum kaputt
2. vertraglich, hat man Garantie/Gewährleistung.

Händler stecken nicht in den Geräten drin, da Sie auch nur die Geräte verpackt weiterreichen. Jeder vernünfige Händler hilft jedoch bei solch einem Problem gern weiter, denn es könnte bei guter Dienstleistung der Kunde wiederkommen. Hast wohl keinen "Guten" erwischt. Zu Vertragsfragen halte ich mich raus. Bei der Technik kann es auch durchaus vorkommen, das es garnicht an dem Festplattengehäuse-Billig-Chip oder HDD wie in obigen Beträgen beschrieben liegt. Es kann auch durchaus an einem Hub, oder am USB-Anschluß des Rechners liegen.

Bei mir gab es beim Schreib/Lesevorgang durch oxidierte, bis dato unbenutzte USB-Buchsen unvorhersehbare Übergangswiderstände oder sogar Unterbrechungen. Folge, Windows erkennt die Platte nicht mehr. Nichts mit Hotplugin !!! Platte ausgebaut, in anderes Gehäuse eingebaut, z.B. ICY, Daten waren wieder da. Dabei ist allerdings der Contoller des externen Gehäuses kaputt gegangen. Mein (ebay) Lieferant hat ohne zu zögern mir 4 Ersatzgehäuse kostenlos zugesendet, obwohl nur Eines kaputt ist. Seitdem ich im Betrieb nichts mehr rein+rausstecke, die Buchsen und Stecker mit Kontaktspray gegen Oxidation gereinigt habe, seitdem nie wieder Probleme.

Tip: 1000mal prüfen, ob der Lieferant ok ist, spart ungemein viel Geld. Kaputt gehen kann immer mal was. Such Dir doch einen Lieferanten in der Nachbarschaft, der hat seinen Ruf zu verlieren und wird sich um Dich kümmern.