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Garantiefall

Elfi P. / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo allerseits
Kann mir von euch jemand einen Tipp geben was ich tun soll? Folgendes Problem:
Ich habe mir letztes Jahr am 1.2.2006 bei ebay eine 320GB USB Festplatte gekauft. Am 30.6.07 haben meine Rechner die Festplatte nicht mehr erkannt. Es kam immer bein einschalten der Festplatte irgentwas mit USB Device. Ich habe darauf die Festplatte aus dem Rahmen ausgebaut und per IDE an meinen Rechner angeschlossen. Hier wurde sie zwar als Laufwerk erkannt, hatte aber keinen Zugriff drauf. Ich sollte sie erst formatieren. Danach habe ich versucht sie über das Windows XP setup anzuspechen. Ich konnte sie als Laufwerk mit den Daten sehen hatte aber keinen Zugriff drauf. Auch nach Scandisk nicht. Also hab ich die Festplatte samt Rahmen an den Verkäufer geschickt.
Der hat mir unverhofft und ohne irgentwelche Mail oder Gespräch 4 Wochen später ein Paket mit 30€ NAchnahmegebühr zurückgesand, was ich aber nicht angenommen habe, weil ich ja Garantie habe.
Ich ging zum Rechtsanwalt, der schrieb ihm er solle mir innerhalb einer Frist eine neue bzm reparierte Festplatte zu schicken oder den Kaufbetrag erstatten.
Nun fordert der Verkäufer von mir 50 € für Versand und Aufwandsentschädigng, da die Festplatte nach genauer Prüfung angeblich nicht beschädigt sei.
Ich bin zwar kein Profi in solchen Sachen, aber ich weiß 100%tig, daß man keinen Zugriff auf die Festplatte bzw. Daten hatte.
Nun bin ich etwas verwirrt und frage euch was Ihr dazu meint.
Mein nächster Termin beim Rechtsanwalt ist nächste Woche.
Was kann man in diesem Falle machen? Wie soll ich reagieren?

Danke im voraus

Elfi

Andreas42 Elfi P. „Garantiefall“
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Hi!

Was soll man da raten? Es kommt vor und es ist damit technisch möglich, dass eine Platte an einem Rechner nicht mehr lesbar ist und dann an einem anderen funktioniert. Denkbar wäre auch, dass die Platte durch den Versand zum Händler wieder "durchgerüttelt" wurde und dann bei ihm funktioniert.

Auf der anderen Seite weiss ich nicht, welche zusätzlichen Garantieleitungen der Händler dir beim Kauf zugesichert hat.

Das der Händler zwei Jahre bietet, ist extrem ungewöhnlich, die ruhen sich bei eBay gerne auf den üblichen zwei Jahren Gewährleistung aus (die ja keine Garantie ist, was aber sehr gerne so - und damit falsch - verstanden wird) und berufen sich nach den ersten 6 Monaten gerne darauf, dass du als Kunde nachweissen musst, das der Defekt schon beim Kauf vorhanden war und nicht erst im Betrieb entstanden ist. Bearbeitet der Händler danach Supportfälle, dann tritt er IMHO als Dienstleister zwischen dem Kunden und dem Hersteller auf und kann dafür durchaus eine Pauschale für seinen Aufwand verlangen (wenn man bei Herstellern, die z.B. 2 Jahre Garantie geben, direkt abwickelt, dann verlangen die auch oft Transportkosten -zugegeben gute Hersteller übernehmen die dann für den Kunden, aber das muss nicht sein).

Klar kann man diese normalen Gegebenheiten mit Anwälten in gewissen Grenzen nach seinen eigenen Vorstellungen verändern. Als ich als Student bei der damals noch existierenden Comtech-Kette gejobt habe, hat die Zentrale immer eingelenkt, sobald ein Anwalt eingeschaltet wurde, egal was die Kunden auch immer mit dem Gerät angestellt haben. Das hat sich natürlich herumgesprochen und führte dazu, dass die Kunden schon bei reinen Verkaufsgesprächen mit dem Einschalten eines Anwalts drohten, sollte die Kiste später erfolglos repariert werden. (Antwort: "Das würde ich auch so machen. Wenn der Anwalt Rechner reparieren kann, dann sollte man ihn sich auf jeden Fall warmhalten.")

Ok, ich schweife ab. ;-)

Hast du nach dem Einsenden und dem Einschalten des Anwaltes noch "zivilen" Kontakt mit dem Händler gehabt?

Naja, wie soll es weitergehen. Generell bleibt nicht mehr viel, weil Einschalten eines Anwaltes schon das letzte Mittel vor der offiziellen Kriegserklärung eines Staates ist. ;-)

Nüchtern betrachtet, wirst du das sicherlich durchziehen können, egal ob du Recht hast oder nicht - der Händler wird irgendwann aus wirtschaftlichen (und zeitlichen Gründen) zurückstecken müssen. Er wird wegen einer Platte kaum vor Gericht gehen. Die Kosten des Anwaltes dürften dann bei dir bleiben (tippe ich, ich hab's noch nie bis zum Anwalt kommen lassen).
Das trifft auch dann zu, wenn du wirklich eine schriftliche Zusage des Händlers vorliegen hast, dass er dir zwei Jahre Garantie auf die Platte gibt und dabei keine Handhabungsgebühren nimmt.

Genauso gut kannst du die 50€ und deinen Anwalt zahlen und die Sache damit zum Ende bringen. Das verhindert natürlich weitere Kosten und Zeitaufwand auf deiner Seite.

Deine Situation ist IMHO leider sehr verfahren, so dass es keine vernünftige Lösung mehr gibt, die beide Seiten zufrieden stellt (mit Anwalt sind es schon drei Seiten...). Ich weiss ehrlich gesagt nicht, wozu ich dir raten soll.

Bis dann
Andreas