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Garantiefall

Elfi P. / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo allerseits
Kann mir von euch jemand einen Tipp geben was ich tun soll? Folgendes Problem:
Ich habe mir letztes Jahr am 1.2.2006 bei ebay eine 320GB USB Festplatte gekauft. Am 30.6.07 haben meine Rechner die Festplatte nicht mehr erkannt. Es kam immer bein einschalten der Festplatte irgentwas mit USB Device. Ich habe darauf die Festplatte aus dem Rahmen ausgebaut und per IDE an meinen Rechner angeschlossen. Hier wurde sie zwar als Laufwerk erkannt, hatte aber keinen Zugriff drauf. Ich sollte sie erst formatieren. Danach habe ich versucht sie über das Windows XP setup anzuspechen. Ich konnte sie als Laufwerk mit den Daten sehen hatte aber keinen Zugriff drauf. Auch nach Scandisk nicht. Also hab ich die Festplatte samt Rahmen an den Verkäufer geschickt.
Der hat mir unverhofft und ohne irgentwelche Mail oder Gespräch 4 Wochen später ein Paket mit 30€ NAchnahmegebühr zurückgesand, was ich aber nicht angenommen habe, weil ich ja Garantie habe.
Ich ging zum Rechtsanwalt, der schrieb ihm er solle mir innerhalb einer Frist eine neue bzm reparierte Festplatte zu schicken oder den Kaufbetrag erstatten.
Nun fordert der Verkäufer von mir 50 € für Versand und Aufwandsentschädigng, da die Festplatte nach genauer Prüfung angeblich nicht beschädigt sei.
Ich bin zwar kein Profi in solchen Sachen, aber ich weiß 100%tig, daß man keinen Zugriff auf die Festplatte bzw. Daten hatte.
Nun bin ich etwas verwirrt und frage euch was Ihr dazu meint.
Mein nächster Termin beim Rechtsanwalt ist nächste Woche.
Was kann man in diesem Falle machen? Wie soll ich reagieren?

Danke im voraus

Elfi

Aragorn75 Elfi P. „Garantiefall“
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Deine Schilderung ist etwas verwirrend...

Ich konnte sie als Laufwerk mit den Daten sehen hatte aber keinen Zugriff drauf.

Wenn die Platte erkannt wurde und du die Daten sehen konntest, aber der Zugriff auf die Daten nicht funktionierte, spricht erstmal nix für einen defekt der Platte...
Was du wie genau gemacht hast, können wir hier nicht nachvollziehen, von daher wird eine objektive Betrachtung deines Anleigens schwierig.

Solllte der Händler feststellen, das die Platte wirklich nicht defekt war, kann er glaube ich die Kosten an dich weitergeben, die ihm hierfür entstanden sind. Auch die Versandkosten, denn die Schuld an den entstanden Kosten hast du ja dann verursacht.
Bin kein RA, aber ich würde mal sagen, lass dir die Platte zurück schicken und vergleiche die Seriennummer. Wenn es "deine" Paltte ist und sie dann in deinem System wieder läuft, würde ich nicht von einem Garantiefall sprechen und somit müsstets du die Kosten übernehmen...
Wenn es eine andere ist, das würde ich auf die Erstattung der Kosten bestehen.

Aber wie gesagt, wir kennen nur deine Seite der Geschichte und wissen nicht, wie du die Platte gecheckt hast...
Hättest dich mal melden sollen, als dir der Defekkt aufgefallen ist...