2006 wurden über 100 000 Konten von den Behörden gefilzt: 80 000 sind Ermittlern und Steuerfahndern zum Opfer gefallen, 25 500 den Finanz- und Sozialbehörden. Gegen die Abschaffung des Bankgeheimnisses, die 2003 beschlossen wurde, gab es mehrere Klagen, die das Bundesverfassungsgericht heute abgewiesen hat. Das heimliche Ausspähen der Konten ist damit rechtens. Die Betroffenen müssen nicht informiert werden.
Quelle: futurezone
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da kann ich aus eigener Erfahrung als ehemaliger Mitarbeiter eines Sozialamtes nur zustimmen. Wenn es wirklich darum geht, mehr als die Stammdaten in Erfahrung zu bringen, also genaue Kontenstände, geht das nur mit einem richerlichen Beschluss. Und dazu bedarf es mehr als nur eines Verdachts, denn auch Richter schlafen nicht auf der Wäscheleine.
Gruß
jaques11