2006 wurden über 100 000 Konten von den Behörden gefilzt: 80 000 sind Ermittlern und Steuerfahndern zum Opfer gefallen, 25 500 den Finanz- und Sozialbehörden. Gegen die Abschaffung des Bankgeheimnisses, die 2003 beschlossen wurde, gab es mehrere Klagen, die das Bundesverfassungsgericht heute abgewiesen hat. Das heimliche Ausspähen der Konten ist damit rechtens. Die Betroffenen müssen nicht informiert werden.
Quelle: futurezone
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/92622
Die "Stammdaten" dürfen - unter bestimmten Umständen (!) - abgefragt werden.
"Dabei erfahren die Ämter den Namen, Geburtsdatum oder die Anschrift eines Kunden, nicht aber den Kontostand. Erst wenn sich ein Verdacht ergibt, können die Behörden bei der Bank gezielt nach dem Guthaben fragen."
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/19/49969/print.html