2006 wurden über 100 000 Konten von den Behörden gefilzt: 80 000 sind Ermittlern und Steuerfahndern zum Opfer gefallen, 25 500 den Finanz- und Sozialbehörden. Gegen die Abschaffung des Bankgeheimnisses, die 2003 beschlossen wurde, gab es mehrere Klagen, die das Bundesverfassungsgericht heute abgewiesen hat. Das heimliche Ausspähen der Konten ist damit rechtens. Die Betroffenen müssen nicht informiert werden.
Quelle: futurezone
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Hallo wheelie,
auf jeden Fall, dafür sollte der Datenschutz ja da sein... (Kontoinhaber informiert werden wann von welcher Behörde)
Und der Witz der Witze ist doch x wieder, dass unsere Herren und Damen Politiker zwar ihren Nebenjob angeben, vielleicht auch die Summe, jedoch keine genaue Summe...
Und x ehrlich:
Eine Bankanfrage über Stammdaten???
LOL.
Bei einer Bank brauche ich doch gerade diese Stammdaten, um überhaupt an den Kto.-Inhaber ran zu kommen.
Oder???
-So wie es scheint, soll das wohl die Pressemeldung zur Beruhigung der Unterschicht sein...
Wann kommt in diesem Zusammenhang die nächste Spiegel Meldung über Schwarzgelkonten unserer Manager und Politiker???
RU:
ms-user