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News: Abzocke unwissender Verbraucher

Massenweise Beschwerden gegen Lebensprognose.com

Redaktion / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Innerhalb weniger Monate sollen gegen die Website Lebensprognose.com 5000 Beschwerden beim Internetombudsmann eingegangen sein. Die zwielichte Seite behauptet, die Lebenserwartung errechnen zu können, verschweigt aber den Preis von 59 Euro. Der wird erst seit kurzer Zeit angegeben. Betreiber ist die Internet Service AG mit Sitz in der Schweiz, die weitere dubiose Internetseiten unterhält.

"Solche Rechnungen müssen nicht bezahlt werden", sagt Ronald Hechenberger, Projektleiter von Saferinternet.at. "stattdessen soll man sich an den Ombudsmann wenden".

Quelle: pressetext

naarak Magictom1000 „In Punkto Spam Mails hätte ich da einen Text den man den besagten Firmen...“
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Ich habe bei der Lebensprognose an einem Gewinnspiel - Reise nach Dubai - teilgenommen und dabei auch meine Adresse angegeben.Das war wohl im Juli 2006. Dann bekam ich eine Rechnung von der Fa. IS Internet Service AG, Blegistrasse 1, 6343 Rotkreuz Schweiz eine Rechnung über 59,-- Euro.
Der habe ich per E-Mail widersprochen.
Inzwischen habe ich von der Deutsche Inkassostelle GmbH, Rossertstrasse 9, 60323 Frankfurt/M zwei Zahlungsaufforderungen erhalten.
Die letzte habe ich, auszugsweise, folgendermaßen beantwortet:
"Sie und ich werden wohl aber mit Interesse verfolgen, wie das Gerichtsverfahren ausgeht, das die Wettbewerbszentrale (www.wettbewerbszentrale.de) gegen die Internet Service AG angestrengt hat.
Die Firma Gebrüder Schmidtlein GbR, welche sich auf ähnlichen Geschäftsfeldern betätigt, ist ja zur Zahlung von 24.000,-- Euro verurteilt worden.
Das war am 28.05.2007. Eine Antwort habe ich nicht erhalten.

Wenn wieder so etwas auf mich zukommt mache ich folgendes:

1. Ruhe bewahren, nicht aufregen,
2. Kosten sparen,
keine Briefe, keine Einschreiben, nur E-Mails,
3. Schreiben von Inkassostellen oder Anwälten beeindrucken mich nicht. So etwas kann jeder an mich schreiben.
4. Interessant wird es, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Diesen kann auch jeder, gegen Gebühr, beantragen.
Diesem würde ich dann sofort widersprechen, andernfalls hätte der Antragsteller einen einklagbaren Titel.

Diese Problematik verfolge ich aus eigenem Interesse in verschiedenen Foren. Bis jetzt habe ich aber noch nirgends gelesen, dass jemand einen Mahnbescheid bekommen hätte.