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News: Abzocke unwissender Verbraucher

Massenweise Beschwerden gegen Lebensprognose.com

Redaktion / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Innerhalb weniger Monate sollen gegen die Website Lebensprognose.com 5000 Beschwerden beim Internetombudsmann eingegangen sein. Die zwielichte Seite behauptet, die Lebenserwartung errechnen zu können, verschweigt aber den Preis von 59 Euro. Der wird erst seit kurzer Zeit angegeben. Betreiber ist die Internet Service AG mit Sitz in der Schweiz, die weitere dubiose Internetseiten unterhält.

"Solche Rechnungen müssen nicht bezahlt werden", sagt Ronald Hechenberger, Projektleiter von Saferinternet.at. "stattdessen soll man sich an den Ombudsmann wenden".

Quelle: pressetext

Magictom1000 Loopi© „Und die 15-jährige Nichte meiner Freundin hat auch einen Brief/Rechnung von...“
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In Punkto Spam Mails hätte ich da einen Text den man den besagten Firmen schicken könnte...

Hier der Text für alle zum weitergeben:

Hallo,

ich habe Sie zu keiner Zeit berechtigt, mir Newsletter oder andere Emails zu senden. Erbringen Sie mir einen schriftlichen Beweis, das ich mich bei Ihnen zum Newsletterbezug angemeldet haben oder das Sie berechtigt sind, mir Emails zu schicken.

Folgende Aufforderungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz betreffen sämtliche über meine Person gespeicherten Daten, die Sie anhand dieser Adressen identifizieren können:

(hier eigene Emailadresse eingeben)

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offen zu legen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
2. 3 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG

3. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offen zu legen.

4. § 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG

3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG

5. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
6. § 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG

5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG

7. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

8. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse (Siehe unten).

9. Ich habe mich zu keiner Zeit bei Ihnen zum Bezug von Newsletter eingetragen oder Sie dazu berechtigt, mir Newsletter zu senden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür das ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten und Ihren Provider zu informieren. Weiterhin werde ich meinen Rechtsanwalt beauftragen, gegen Sie ein Strafverfahren einzuleiten. §38 Abs. 4, § 43 Abs. 3

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation.

Mit freundlichen Grüßen



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Ich hab das schon bei einigen Firmen gemacht die mir laufend unaufgefordert Schrott geschickt haben und es hat auch bei einigen geholfen.